Autoversicherung

Kfz Haftpflichtversicherung

Die wichtigste Versicherungsart in der Kfz Versicherung ist die Kfz Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach BGB §820 ff garantiert der Versicherungsnehmer für alle Schäden, die er anderen Personen in unbegrenzter Höhe zufügt. Durch die Kfz Haftpflichtversicherung sind diese Risiken gedeckt. Diese Versicherung kann vom Versicherungsnehmer selbst nicht in Anspruch genommen werden, sondern immer nur von ihm geschädigten Personen. Aber andere Personen, die sich mit dem Versicherungsnehmer im Fahrzeug befinden, sind mitversichert. Falls ein Unfall verursacht wurde, so haben die Mitfahrer die Möglichkeit die evtl. entstehenden Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers bei seiner Kfz Versicherung geltend zu machen.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bietet Schutz gegen Schäden, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Ebenso versichert sind Schäden, die von einem anderen an dem Fahrzeug des Versicherungsnehmers verursacht wurden, aber zum Beispiel Fahrerflucht beging. Auch der Vandalismus am Fahrzeug ist versichert. Es gibt keinen Versicherungsschutz gegen Brems-, Bruch- bzw. Betriebsschäden. In der Vollkaskoversicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt.

Teilkaskoversicherung

In der Teilkaskoversicherung sind meistens folgende Risiken versichert: Blitzschlag, Diebstahl, Explosion, Feuer, Glasbruch, Hagel, Kurzschluss an der Verkabelung, Leitungen, Marderbiss an Kabeln, Sturm und Überschwemmung.

Versicherungswechsel

Die Versicherung ist es möglich, jederzeit bei einem Fahrzeugwechsel zu wechseln. Man benötigt nur eine Deckungskarte von der neuen Versicherung. Bei dem Versicherungsantrag muss die Anrechnung der bisher zurück gelegten schadensfreien Jahre beantragt werden, die von der bisherigen Versicherung übernommen werden.

Die einfache Abmeldung eines Autos und die wiederholte Anmeldung bei einer anderen Versicherung ist nicht durchführbar, denn mit der Abmeldung tritt eine Ruhensversicherung ein und das Fahrzeug ist auch nach wie vor bei der bisherigen Versicherung versichert. Einen Wechsel kann man nur mit ordentlicher Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit einem Monat Kündigungsfrist durchführen.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz tritt in Kraft, sobald eine Deckungskarte ausgefüllt ist. Diese Versicherungskarte bestätigt einem eine provisorische Deckung, bis der Versicherungsvertrag ausgestellt ist. Man sollte aber darauf achten, dass die Deckungskarte meistens nur für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgefüllt ist. Damit sind durch das Fahrzeug verursachte Fremdschäden abgedeckt. Häufig wird nicht bemerken, dass auf diese Weise keine Kaskodeckung vorhanden ist, was dazu führen kann, dass man in der Periode zwischen der Anmeldung bei der Zulassungsstelle und der Signatur des Versicherungsvertrages über kein Kasko-Schutz verfügt. Es gibt genügende Beispiele, bei denen mit neuen Autos während der ersten Tage ein Totalschaden gemacht wurde und keine Kasko existierte. Deshalb empfiehlt es sich, mit der Deckungskarte auch die Vollkaskoversicherung zu bestätigen.

Deckungskarte

Die Deckungskarte bestätigt darüber, dass für ein Auto ein Versicherungsschutz vorliegt. Diese Karte sollte bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Mittlerweile gibt es elektronische Deckungskarten, so erfolgt direkt online die Mitteilung von der Versicherung an die Zulassungsstellen. Ohne die Deckungskarte gibt es keine Zulassung. Falls die Deckungskarte widerrufen wird, sollte eine neue vorgelegt oder das Auto abgemeldet werden.