Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wer soll eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?

Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist, wie sein Name schon verrät, für Bauherren ratsam. Denn der Bauherr ist für alle auf der Baustelle passierten Ereignisse, verantwortlich. Zu seinen Pflichten gehören sowohl die Sicherung der Baustelle, die Einhaltung aller Bauvorschriften, als auch die richtige Auswahl entsprechender Dienstleister und Handwerker. Er trägt auf seiner Baustelle im Allgemeinen das Haftungsrisiko, falls andere Personen auf seiner Baustelle einen Unfall erleiden. Auch die Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten oder anderen Handwerkern entbindet ihn nicht von seinem Haftungsrisiko. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von gerechtfertigten Schadensersatzansprüchen und wehrt ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche wenn es erforderlich ist auch gerichtlich für ihn ab.

Wann tritt der Versicherungsschutz in Kraft?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt dann in Kraft, falls der Bauherr die ihm als Bauherr vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Pflichten - AHB 2001 – verletzt, was zu einem Schadensfall führt. Dazu gehören in erster Linie Verkehrssicherungs-Pflichten für Baustelle und Zufahrt, die Überwachungs-Pflicht für die Baustelle und die Auswahl-Pflicht für entsprechende Handwerker und Architekten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus einer Verletzung der Pflichten des Bauherrn entstehen.

Kein Versicherungsschutz

Es gibt keinen Versicherungsschutz seitens des Versicherers bei Vorsatz und bei Modifikationen der Grundwasserverhältnisse. Gegen Schäden, die aus Eigenleistungen oder aufgrund einer Senkung des Grundstückes vorkommen, gibt es Versicherungsschutz bei den meisten Versicherern nur gegen Aufpreis.

Wichtig zu beachten: Der Versicherungsschutz deckt in der Regel nicht alle Schadensersatz-Pflichten, die dem Versicherungsnehmer vom Gesetzgeber auferlegt sind, ab. Selbst bei den Versicherungsgesellschaften, die die beste Versicherungsbedingungen haben, sollte man mit Lücken rechnen. Insgesamt sind die Versicherungsbedingungen der etwa 100 Versicherer jedoch fast identisch. Deshalb sollte der Preis das wichtige Kriterium bei der Auswahl darstellen.

Worauf sollte man im Schadensfall achten?

Jeder Schadenfall sollte dem Versicherer unverzüglich innerhalb einer Woche in schriftlicher Form angezeigt werden. Die Umstände, die den Schaden verursacht haben, sollten genau geschildert werden. Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sollte man unter keinen Umständen irgendwelche Schadensersatzansprüche ganz oder zum Teil anerkennen und ohne vorherige Rücksprache keine Zahlungen leisten.

Es empfiehlt sich sofort Maßnahmen zu ergreifen, mit denen Hilfe ein weiterer Schadenfall vermieden werden kann.

Man sollte behördliche Mahnbescheide oder Verfügungen auf Schadensersatz erhalten und nach Rücksprache mit seinem Versicherer fristgerecht Widerspruch erheben.

Ende der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Der Beitrag wird in der Bauherrenhaftpflichtversicherung als einmalige Zahlung geleistet. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz mit dieser einmaligen Zahlung beginnt und bis zum Schluss der Bauarbeiten, in der Regel aber höchstens bis spätestens bis zwei Jahre nach Versicherungsbeginn, gültig ist. Danach endet der Vertrag automatisch. Man benötigt keine eigene Kündigung.