Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die grundsätzlich eine Risikoversicherung ist, wird nach Beendigung der Laufzeit kein Guthaben fällig. Bei manchen Versicherungsgesellschaften jedoch wird während der Vertragslaufzeit entstehende Überschüsse angespart, die bei Vertragsende zur Auszahlung gebracht werden. Sie sind in der Regel sehr gering und ohne Anspruch auf Haftung. Als Vorsorge für ein Altersruhegeld ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht geeignet. Hierfür empfiehlt es sich zum Beispiel eine Lebensversicherung oder ein Rentenfonds abzuschließen.
Eine Berufsunfähigkeit sowie der Grad der Arbeitseinschränkung wird in der Regel von dem Hausarzt festgestellt. Im Falle eines unklaren Krankheitsbildes besteht die Möglichkeit die Entscheidung einem ärztlichen Gremium zu übertragen. Dieses setzt sich aus einem Arzt der Wahl des Versicherten, einem unabhängigen Gutachter und einem von der Versicherung bestimmten Arzt zusammen. Entstehende Kosten werden vom Versicherer getragen.
Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung wird generell der vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf versichert. Bei einem Berufswechsel sollte der Versicherer darüber informiert werden, vor allem wenn es um eine berufliche Aktivität mit erhöhtem Risiko geht. In diesem Fall kann nämlich ein höherer Beitrag notwendig sein. In der heutigen Zeit sollte man einen solchen Versicherer wählen, der weder eine Mitteilung über einen Berufswechsel erwartet und keine Beitragsanpassungen oder -überprüfungen vornimmt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ratsam für Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Auszubildende, Studenten und Schüler. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung können aber auch Hausfrauen bzw. -männer abschließen.
Für Arbeitnehmer gibt es Versicherungsschutz auch gegen Berufsunfähigkeit über die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings sind heutzutage die Leistungen für alle nach dem 1.1.1961 geborenen Personen enorm limitiert. Diese Personen erhalten nur noch eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, deren Höhe von der Arbeitseinschränkung abhängt.
Die vollständige Erwerbsminderungsrente erhalten nur Personen, deren Arbeitsfähigkeit pro Tag unter 3 Stunden ist. Die halbe Erwerbsminderungsrente können nur Personen in Anspruch nehmen, die zwischen 3 und 6 Stunden auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein können.
Personen, die am 1.1.2001 das 40. Lebensjahr vollendet haben, können auf eine Teilrente im Fall der Berufsunfähigkeit Anspruch haben. Die Rentenhöhen sind jedoch mehr als beschränkt. Im Fall einer Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit liegen diese in der Regel zwischen 500,00 und 1000,00 Euro.
Den Weg ins soziale Abseits können so viele Personen kaum aufhalten, wenn es keine private Vorsorge gibt. Gerade Berufsanfänger sollten mit einem hohen Risiko rechnen, denn diese beanspruchen häufig noch keine Leistungen, denn die Wartezeit für gesetzliche Leistungen beträgt 5 Jahre.
Ein Versicherungsfachmann kann genau die Höhe einer Versorgungslücke ausrechnen und diese mit einer genügenden privaten Berufsunfähigkeitsversicherung schließen.
Zu beachten: Die Versicherungsgesellschaft sollte genau über den Beruf des Kunden informiert werden. Vage Angaben und unklare Umschreibungen des Berufs sind zu vermeiden. Gesundheitsfragen sollten ausführlich und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Anzugeben sind auch Vorerkrankungen sowie chronische und akute Beschwerden.
Vor dem Abschluss sollten die Versicherungsbedingungen genau durchgelesen oder von einem Versicherungsfachmann erläutert werden.

