Betriebliche Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersvorsorge können alle Arbeitnehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer abschließen, sofern sie über ein steuerlich anerkanntes erstes Arbeitsverhältnis verfügen.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

  • a. Direktversicherung
  • b. Direktzusage: direkte Versorgungszusage des Arbeitgebers
  • c. Pensionskasse
  • d. Pensionsfonds
  • e. Rückgedeckte Unterstützungskasse : bilanzneutrale Versorgungszusage des Arbeitgebers

Je nach gewählter Anlageform hat man mit der betrieblichen Altersvorsorge die Möglichkeit auf lebenslang gewährleistete Leistungen und profitiert man darüber hinaus von einer Überschussbeteiligung – beispielweise bei der Direktversicherung - . Die lebenslange Leistungsgarantie ist natürlich nur dann gültig, falls man nicht vorher von einem eventuellen Kapitalwahlrecht Gebrauch macht. Diese Vorteile stellen aber nicht alle Anlageformen der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung. So können zum Beispiel Leistungen aus einem Pensionsfonds nicht gewährleistet werden.

Recht auf bAV

Seit dem 01.01.2002 kann jeder Arbeitnehmer Entgeltumwandlung beanspruchen. Das heißt: Teile des Gehalts/Lohns/ können für seine betriebliche Altersvorsorge benutzt werden.

Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge

Die Direktversicherung, die eine unkomplizierte Form der betrieblichen Altersvorsorge ist, ist wie eine ganz gewöhnliche private Rentenversicherung geplant, nur mit ergänzenden Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen.

Der Abschluss der Direktversicherung erfolgt durch den Arbeitgeber auf das Leben eines Arbeitnehmers aus Anlass der Tätigkeit und der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind auf deren Leistungen voll oder zumTeil bezugsberechtigt. Die Zahlung der Beiträge findet entweder als Zusatzleistung vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer statt.

Im Versorgungsfall erfolgt die Auszahlung durch den Versicherer unmittelbar an den Arbeitnehmer beziehungsweise an dessen Hinterbliebene.

Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person

Der Versicherungsnehmer der Direktversicherung ist der Arbeitgeber, der die Beiträge an den Versicherer abführt. Die versicherte Person und Benefiziant aus der Direktversicherung ist der Arbeitnehmer.

Ist es möglich, vermögenswirksame Leistungen in die Direktversicherung einzubringen?

Wenn der Tarifvertrag erlaubt, ist es möglich, auch vermögenswirksame Leistungen steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Im Gegensatz der Investition in einen Bausparvertrag erspart man sich ergänzend die Sozialabgaben und Steuern.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die an die Direktversicherung abgeführten Zuwendungen als Betriebsausgaben geltend zu machen, falls er selbst auch Beiträge abgeführt hat. Darüber hinaus: Bei der Entgeltumwandlung sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge.

Beiträge variieren – Ist es möglich?

Abhängig von der finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten, ist es möglich, den Beitrag sowohl zu erhöhen als auch abzusenken.

Wechsel des Unternehmens

Wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen wechselt, kann er zwischen folgenden Möglichkeiten wählen.

  • a. Die angesparte Direktversicherung wird durch den neuen Arbeitgeber fortgeführt.
  • b. Von dem neuen Arbeitgeber wird dem Arbeitnehmer eine bAV angeboten und das bisher angesparte Kapital auf den neuen Vertrag übertragen.
  • c. Der Vertrag wird vom Arbeitnehmer privat fortgeführt.
  • d. Der Vertrag wird vom Arbeitnehmer beitragsfrei gestellt.