Betriebsgebäudeversicherung

Die Gewerbe- Immobilie bildet die Basis der Leistungskraft. Aus diesem Grunde ist der Schutz dieser Gebäude eine höchste Priorität.

Wenn dieses Fundament wegen eines Schadenfalls weg oder nur noch zum Teil einsatzfähig ist, kann dies zu enormen Ausfällen im Betriebsablauf führen. Die beeinträchtigt für längere Zeit die finanzielle Ausgangssituation und die Position des Unternehmers beim Kunden. Durch einen Schadenfall wird ein Versicherungsunternehmen selbstverständlich nicht verhindert, trotzdem ist es möglich, auch hier die Hilfe von Spezialisten in Anspruch zu nehmen, um beispielweise die Vorsorgemaßnamen bei der Einbruchverhütung oder die Brandschutzmassnahmen zu verbessern.

Falls jedoch ein Schadensfall eingetreten ist, ist für den Unternehmer eine unbürokratische, schnelle und serviceorientierte Schaden-Entfernung das Wichtigste.

Versichert ist in der Regel das ganze Gebäudekomplex und dessen Gebäudebestandteile wie zum Beispiel Klimaanlagen, Aufzüge, Bodenbelägen und Wandverkleidungen. Alles Gebäudezubehör, welches die Instandhaltung sichert, wird ebenso vom Versicherer abgdeckt. Hierzu zählen Bewässerungsanlagen sowie Brennstoffvorräte und vieles mehr.

Durch die weltweite Erwärmung und die daraus entstehenden Wetter-Veränderungen erhöht sich das Gefahrenpotential für die Gebäude und Lagerhallen. Immer häufiger entsteht aus einem Gewitter ein Unwetter mit orkanartigen Windstärken und Hagelschauern. Wenn zum Beispiel durch einen Sturm erst einmal das Dach der Lagerhalle beschädigt wurde, erhöht sich der Schaden durch eindringendes Regenwasser. Durch den Einsatz der Feuerwehr und Notsicherungsmaßnahmen entstehen Kosten.

Kosten wie die Gebäudetrocknung und Leckageortung werden ebenso vom Versicherer übernommen. Über diese Grunddeckung hinaus ist die Versicherung in Bezug auf weitere Elementargefahren von immer größerer Bedeutung.

Falls Naturkräfte herrschen, können die dadurch entstandenen Schäden mal nicht eben aus der Portokasse bezahlt werden. Bei einem Gebäudeschaden, der durch Erdbeben oder Überschwemmung entsteht, sollte man mit enormem Ausmass rechnen. Oft ist es nicht mehr möglich, ein Gebäude wiederherzustellen und deshalb muss es abgerissen werden. Durch die Versicherung werden alle Nebenkosten übernommen, die man für Abrissarbeiten und Wiederaufbau benötigt.

Hat man die Objekte vermietet, ist man seinem Mieter gegenüber verpflichtet die Schäden so schnell wie möglich beseitigen zu lassen. Natürlich kann der Mieter ab dem ersten Tag der nicht ganzen Nutzbarkeit der Mietsache die Miete kürzen oder gar ganz einbehalten, was nur eine andere Folge von finanziellem Schaden ist, der dem Eigentümer durch eine der oben erwähnten Gefahren entstehen kann. In diesem Fall bietet die Mietverlustversicherung eine Hilfe, die die Miete für die Dauer des Schadens bis zu einer Periode von 24 Monaten leistet.

Die für die Gebäude gewählte Risikoabdeckung stellt vor allem Schäden aufgrund der oben erwähnten Gefahren dar. Jedoch gibt es eine Reihe von möglichen Schadenfällen, die nicht deutlich in der Versicherungspolice aufgezählt wurden. Generell gilt: Alles was nicht deutlich ausgeschlossen ist, gilt als versichert.