Aufgrund einer Befragung ist jeder Vierte in Deutschland mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unzufrieden. Ein Großteil möchte eine noch bessere Qualität von Gesundheitsleistungen haben.
Die Gesundheitsreform von 2007 hat in die gesetzliche Krankenversicherung einige Veränderungen eingeführt, zum Beispiel erfolgt die Einzahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zunächst in den sogenannten Gesundheitsfonds. Darüber hinaus hat die Gesundheitsreform die Einleitung eines einheitlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherungen vorgesehen. Der seit 1. Januar 2009 geltende Beitragssatz wurde zum 1. Juli 2009 von 15,5 % auf 14,9 % gekürzt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweilig 7 %, wobei der Sonderbeitrag von 0,9 % jedoch vom Arbeitnehmer allein geleistet werden muss.
Die gesetzliche Krankenversicherung möchte den Versicherungsnehmern ein günstiges Spektrum an Leistungen anbieten, deshalb werden sogenannte Wahltarife zur Verfügung gestellt. Durch Wahltarife besteht die Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ratsam zu ergänzen. Außerdem wird der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland durch Wahltarife unterstützt. Ein Versicherungsnehmer sollte jedoch, falls er einen Wahltarif gewählt hat, insgesamt 3 Jahre über diesen Tarif versichert sein, bevor er die Möglichkeit hat, einen anderen Tarif zu wählen. Aus diesem Grunde sollte man die Leistungen eines Wahltarifs im Vorfeld genau und aufmerksam überprüfen. Nur in Härtefällen ist es möglich, die Versicherung eines Wahltarifs vor Ende von 36 Monaten zu beenden. Als Wahltarif werden zum Beispiel die Hausarzttarife oder die Beitragserstattungs- oder Selbstbehalttarife zur Verfügung gestellt. Bei Leistungsfreiheit wird der Beitrag bei Selbstbehalttarifen zum Teil zurückgezahlt. Es wird immer wieder diskutiert, wie hilfreich ein Hausarzttarif und wie nützlich das Hausarztmodell ist. Voraussichtlich wird die für alle gesetzlichen Krankenkassen obligatorische Regel, einen Hausarzttarif zur Verfügung zu stellen, gesetzlich auch wieder geändert.
Des Weiteren dürfen gesetzliche Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag in Höhe eines Prozentpunktes fordern. Darüber hinaus sollte man durch die Gesundheitsreform mit Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen.
Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip, das bedeutet, dass jeder Versicherte über die gleichen Leistungen verfügt, unabhängig von seinem Einkommen.
Der größte Vorteil der gesetzlichen Krankneversicherung liegt darin, dass nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder kostenlos versichert werden können. Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft lebenslang.Die Rechtsansprüche des Versicherungsnehmers sind im Sozialgesetzbuch vereinbart und auf diese Weise abgesichert.
Gesetzlich Versicherte können frei zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wählen. Wer seine vorhandene Krankenkasse wechseln möchte, sollte aber wenigstens 18 Monate in dieser versichert sein. Nur so kann er kündigen. Danach ist es möglich, eine ordentliche Kündigung einzureichen.Allerdings kann man ausserordentlich kündigen, falls die Krankenkasse ihre Beiträge steigert. In diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht.
Gesetzlich Versicherte sollten jedoch eine private Zusatzversicherung abschließen, denn die Leistungen der gesetzlichen Krankneversicherung werden immer weiter reduziert.

