In Deutschland gibt es ca. 6,3 Millionen Ölheizungen, doch zur Zeit sind nur 570000 Verträge für Gewässerschaden-Haftpflichtversicherungen vorhanden. Darüber hinaus decken die meisten Privathaftpflichtversicherungen dieses Risiko nicht ab. Voraussichtlich ist die geringe Zahl dieser Gewässerschaden-Haftpflichtversicherungen damit zu erklären, dass nur wenige Menschen daran denken, welche Folge haben kann, falls Heizöl ausläuft und den Boden und das Grundwasser auf diese Weise verseucht. Oder es wird ein Heizöltank so stabil eingeschätzt, dass eine derartige Katastrophe für viele Personen, die zur Heizung Öl verwenden, gar nicht vorstellbar ist. Diese Versicherung haben viele Menschen nicht, das bedeutet, dass sie ohne Versicherungsschutz sind, falls Heizöl ausläuft. So muss der Besitzer die entstehenden Kosten fürs Abfahren und Entsorgen, Ausbaggern des verunreinigten Erdreichs als Sondermüll allein tragen. Ist am Nachbarhaus Öl ausgelaufen, so ist der Besitzer für den verursachten Schaden verantwortlich, auch wenn der Öltank einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen wurde. Genau deshalb empfiehlt es sich eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Leistungen einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
In einer Gewässerschadenhaftpflicht sind meistens Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Sie deckt Schadenersatzansprüche Dritter, die aus Anlagen mit gewässerschädlichen Stoffen des Versicherungsnehmers entstehen, ab.
Der Besitz sowie Betrieb einer Heizölanlage ist also auf jeden Fall mit Risiken verbunden, und diese Risiken sollten nicht unterschätzt werden.
Wer sollte eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen?
Der Abschluss dieser Versicherungsart ist in erster Linie für Hauseigentümer ratsam, die eine Ölheizungsanlage mit geeigneten Öltanks haben, da die Haftung des Anlageneigentümers unbeschränkt ist, selbst dann, falls der Schaden ohne eigenes Verschulden passiert. Das ist im Wasserhaushaltsgesetz – WHG - so vorgeschrieben. Wenn man daran denkt, dass schon ein kleines Leck im Tank erheblich hohe Schäden verursachen kann, ist der Abschluss dieser Versicherung selbstverständlich zu erwägen. Schon ein Liter Heizöl, was durch einen undichten Tank ins Erdreich sich auflöst, kann eine Million Liter Trinkwasser unbrauchbar machen, wenn dieses in Gewässer oder ins Grundwasser gelangt.
Nicht versichert sind
Es gibt keinen Versicherungsschutz gegen Schäden, die absichtlich verursacht wurden und derartige Schäden, die im Zusammenhang mit Unruhen oder Krieg stehen. Darüber hinaus nicht versichert sind meistens eigene Schäden und solche Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen oder Wasserfahrzeugen herbeigeführt wurden. Bei einigen Versicherungsgesellschaften kann man jedoch bei entsprechend höheren Beiträgen auch Eigenschäden mitversichern. In den meisten Fällen ist auch die Möglichkeit der Vereinbarung von entsprechenden Selbstbeteiligungen nach Absprache durchführbar. Diese Erwägung lohnt sich in erster Linie in Bezug auf die dadurch resultierende Senkung der Beiträge. Manche Versicherungen enthalten schon die Überprüfung von Haftungsfragen und die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen in ihren Angeboten.

