Haftpflichtversicherung

Laut § 823 des BGB jede Person, die „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, […] dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ ist.

Die Haftpflichtversicherung leistet dann, wenn der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen Schäden anderen zufügen und sie übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.

Sie bietet Schutz, wenn

  • - Schäden durch die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen entstehen – Personenschäden;

  • - Sachen beschädigt bzw. zerstört werden – Sachschäden;

  • - finanzielle Schäden nicht unmittelbar aufgrund von Personen- bzw. Sachschäden entstehen – Vermögensschäden;

  • - Schäden in Mietswohnungen verursacht werden, z.B. durch einen Wasserschaden – Mietsachschäden;

  • Es gibt keinen Versicherungsschutz, wenn

  • - Schäden absichtlich herbeigeführt werden;

  • - Schäden, die von Angehörigen, die im Vertrag mitversichert sind oder die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, verursacht werden;

  • - Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen entstehen – Ausnahme bilden Mietschäden, die im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet werden;

  • - Schäden bei Freundschaftsdiensten oder Gefälligkeitsarbeiten verursacht werden;

  • - Schäden durch die Verwendung eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges entstehen - Schäden, die durch den Halter eines Autos entstehen, werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert;

  • Es gibt einige spezielle Risiken, die in der privaten Haftpflichtversicherung ebenso nicht enthalten sind. Diese benötigen der Abschluss einer gesonderten Versicherung, wie zum Beispiel die Bauherrenhaftpflicht, die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde- und Pferdehalter,die Gewässerschadenhaftpflicht sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

    Versicherungssumme

    Man sollte eine möglichst hohe Deckungssumme wählen. Bei einer höheren Deckungssumme sind die Beiträge nur unwesentlich kostbarer – dafür verfügt man über eine ungleich höhere Absicherung. Gerade wenn Personen verletzt werden – da der Versicherungsnehmer zum Beispiel als Fußgänger wegen kurzer Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall verursacht – können häufig Schäden in Millionenhöhe entstehen. Nicht umsonst gehört die Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungsarten im privaten Bereich.

    Es empfiehlt sich eine Deckungssumme von wenigstens 2,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

    Versicherte Personen

    Zunächst einmal ist der Versicherungsnehmer versichert. Darüber hinaus ist sein Ehepartner automatisch mitversichert. Zudem kann man seinen Lebenspartner mit in den Vertrag aufnehmen. In der Regel sind auch Kinder automatisch mitversichert ( minderjährige Kinder und auch volljährige Kinder, wenn sie sich in der Ausbildung befinden). Dies ist auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder gültig. Ausnahme bilden spezielle Singletarife, die von einigen Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Hier muss eine Umstellung auf einen anderen Tarif statfinden, um weitere Personen mit einzuschließen.

    Keine Wartezeiten

    Im Vergleich zu anderen Versicherungsarten wie zum Beispiel bei der Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung sollte man bei einer privaten Haftpflichtversicherung mit keinen Wartezeiten rechnen. Der Versicherungsnehmer ist sofort mit Vertragsabschluss versichert.

    Im Ausland

    Haftpflichtversicherung kann bei einem vorübergehenden ausländischen Aufenthalt bis zu einem Jahr in Anspruch genommen werden. Lebt man aber länger als ein Jahr im Ausland oder ist sein Hauptwohnsitz im Ausland, leistet die private Haftpflichtversicherung nicht mehr.