Hausratversicherung

Als Hausrat werden Gegenstände in einem Haushalt bezeichnet, wenn sie zum Innenraum zählen, verwendet und aufgebraucht werden. Bilder, Gardinen, Möbel und Teppiche gehören ebenso zum Hausrat wie Geschirr, Handtücher, Haushaltsgeräte, Kleidung und Nahrungsmittel oder auch Wertgegenstände und Geld.

Eine Hausratversicherung bietet in der Regel Schutz gegen Schäden, die durch Brand, Einbrüche, Explosion, Raub, Rohrbrüche und Vandalismus entstehen. Darüber hinaus können Schäden durch Blitzschlag, Hagel, Frost und Sturm abgesichert werden.

Bei einigen Unternehmen gibt es eine besonders gute Deckung auch für außergewöhnlichere Schäden.

Kein Versicherungsschutz

In der Hausratversicherung gibt es keinen Versicherungsschutz gegen fahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Die durch Krieg, Kernenergie oder Sturmfluten herbeigeführte Schäden werden ebenfalls ausgeschlossen. Wenn den Versicherungsnehmer von einer Person beraubt wurde, die bei ihm wohnt, dann gibt es auch keinen Kostenersatz.

Gültigkeit der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung gilt nur in der bei Versicherungsabschluss angebenen Wohnung, und in den dazu gehörigen Abstell- oder Kellerräumen, wenn sie auf dem gleichen Grundstück zu finden sind. Das gleiche ist für die Garage gültig; diese sollte sich in der Nähe der Wohnung befinden und kann nur für persönliche Zwecke verwendet werden. Wenn der Versicherungsnehmer sich beispielweise Waschräume mit Hausbewohnern teilt, begrenzt sich der Versicherungsschutz nur auf seine Waschmaschine oder seinen Trockner.

Sollte man umziehen, ist man während des Umzugs in der alten und in der neuen Wohnung längstens für 8 Wochen seit Anfang des Umzugs versichert. Seine Versicherung sollte man immer informieren, falls man umgezogen ist, dann wird die Hausratversicherung ohne Problem auf seine neue Wohnung umgeschrieben.

Wenn man länger als 60 Tage nicht an seinem gemeldeten Wohnort verbringt, sollte man in jedem Fall seine Versicherung darüber informieren. Sonst kann die Versicherung die Zahlung ablehnen, falls während der Zeit seiner Abwesenheit ein Schaden entsteht. Es sei denn, man hat Jemanden damit betraut, in regelmäßigen Abständen nach dem Rechten in seiner Wohnung zu schauen.

Der Untermieter ist nur im Falle mitversichert, falls er in einem möblierten Zimmer wohnt, das dem Versicherungsnehmer gehört und deren Gegenstände er zur Mitbenutzung freigegeben hat.

Ob der Abschluss einer Hausratversicherung ratsam ist, ist davon abhängig, wie teuer das Inventar ist. Je hochwertiger und teuerer der Hausrat ist, umso ratsamer ist eine Versicherung.

Beitragshöhe

Aufgrund des lokal verschiedenen Schadenverlaufs gibt es unterschiedliche Gefährdungszonen und auf diese Weise diverse Beitragshöhen. Die Versicherung des Hausrats ist in weniger einbruchgefährdeten Gebieten am günstigsten. Hier sollte man für die Hausratpolice zwischen 0,75 und 1,00 Euro je 500 Euro Versicherungssumme jährlich zahlen. Sie ist in Großstädten und Ballungsräumen am teuersten. Hier sollte man zwischen 1,25 und 2,00 Euro je 500 Euro Versicherungssumme zahlen.