Hundehaftpflichtversicherung

Wer ein Tier hat, sollte auf jeden Fall über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen, da das eigene Tier einen Schaden verursacht, während es beispielweise fremdes Eigentum zerstört, beschädigt oder eine Persone verletzt, dann haftet der Tierhalter unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Deshalb ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Besitzer von Hunden bzw. Pferden unverzichtbar, da diese Tiere durch ihre Größe immense Schäden verursachen können. Wenn zum Beispiel sich das Tier einmal los reißt, auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht, zahlt die Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden. Tierhalter von Hamster, Kaninchen, Katzen und Vögel sollten keine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, da bei Schäden, die durch diese Tiere verursacht werden, tritt die eigene Privathaftpflichtversicherung in Kraft. In der Regel werden durch die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung Schadenersatzansprüche Dritter abgedeckt, die wegen des Verhaltens des Tieres entstehen. In diesem Fall gilt: Versichert ist das Tier und nicht der Halter. Wenn also der Nachbar mit dem Hund des Tierhalters spazieren geht, ist der Versicherungsschutz weiter gültig. Zusätzlich gibt es bei einigen Versicherungsgesellschaften Sonderkonditionen: So gibt es meistens für Jungtiere (Welpen oder Fohlen) zwischen einem halben und einem Jahr beitragsfreie Mitversicherung, falls für das Muttertier schon eine Versicherungsolice abgeschlossen wurde.

Gegen Schäden, die vom Hund verursacht werden, gibt es keinen Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtpolice. Als Hundebesitzer braucht man aus diesem Grunde eine eigene Hundehaftpflicht-Versicherung.

Versicherungsschutz

Ist die Vorraussetzung erfüllt, also der sogenannte Erst-Beitrag wird nach Aufforderung sofort bezahlt, tritt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsvertrag genannten Zeitpunkt in Kraft.

Der Versicherungsschutz gilt für die im Vertrag vereinbarte Dauer.

Versicherungsverträge, die von wenigstens einjähriger Dauer nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden, verlängern sich automatisch um ein Jahr.

Bei Vertragsbschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sollte man darauf achten, dass man eine möglichst hohe Deckungssumme abschließt, denn nach dem Gesetz muss man unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen – wenigstens 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden - .

Bei manchen Versicherern gibt es bei einem zweiten Tier Prämiennachlässe.

Um jährlich über die Möglichkeit einer Kündigung zu verfügen, empfiehlt es sich nur Jahresverträge abzuschließen.

Werden jährliche Zahlungsweise vereinbart, wird kein Ratenzahlungszuschlag kalkuliert.

Der Versicherer sollte über den Schaden innerhalb einer Woche informiert werden. Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, sollten möglichst wahrheitsgemäß und genau geschildert werden. Ohne eine Abstimmung mit seinem Versicherer sollte man keine Zahlung an den Geschädigten zahlen, dies sollte man seiner Versicherung überlassen.

Eine Haftpflichtversicherung, die gegen alle Schäden Versicherungsschutz bietet, gibt es nicht und es wird auch nicht geben.

Jede Haftpflichtversicherung enthält aus diesem Grunde sogenannte Ausschlüsse.

Es besteht kein Versicherungsschutz bei betrieblichen und gewerblichen Verwendung von Hunden, bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden bzw. bei selbst erlittenen Schäden, sowie bei Schäden an Figuranten – Scheinverbrechern.