Jagd-Haftpflichtversicherung

Die Jagd-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch die Aktivität der Jagd oder die Verwendung von Schusswaffen entstehen können. Durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung werden Ersatzansprüche geprüft und reguliert und unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewehrt. Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung in Deutschland, über die jeder, der einen Jagdschein beantragt, verfügen muss.

Versicherte Personen

In einer Jagd-Haftpflichtversicherung sind folgende Personen versichert: Berufsjäger; Falkner, wenn es um eine direkt oder indirekt mit der Jagd im Zusammenhang stehende Aktivität oder Unterlassung geht; Forstaufseher; Forstbeamter; Förster; Jagdaufseher; Jagdpächter und Jagdherren sowie Jäger. Die Jagd-Haftpflicht bietet Versicherungsschutz nicht nur dem Versicherungsnehmer, sondern auch Personen, die er zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt hat (Ausnahme bilden Jagdscheininhaber bei Aktivitäten, für die sie über einen Jagdschein verfügen sollten); Treiber und andere Jagdgehilfen im Revier, bei Aktivitäten, für die kein Jagdschein erforderlich ist; nicht professionelle Hüter des Jagdhundes des Versicherungsnehmers wie zum Beispiel seine Ehefrau oder Kinder.

Versicherungssumme

Bei der Jagd-Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu wählen:1.000.000 Euro; 2.000.000 Euro; 3.000.000 Euro bzw. 6.000.000 Euro.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, zum Beispiel als Waffenbesitzer; Jagdaufseher/Berufsjäger; Falkner/Hundehalter; Forstbeamter/Jäger; Jagdveranstalter/Jagdpächter; Besitzer/Halter/Führer eines nicht zulassungs-und versicherungspflichtigen Autos im Revier sowie Dienstherr der im Jagdbetrieb tätigen Personen.

In diesem Fall wird der Schaden ersetzt, welcher der Versicherungsnehmer einem anderen zugefügt hat, zum Beispiel stürzt ein baufälliger Hochsitz ein, der Jagdhund oder der Beizvogel des Versicherungsnehmers verletzt oder tötet ein anderes Tier, der Versicherungsnehmer verursacht durch den Gebrauch seiner Schusswaffe einen Schaden oder sein Jagdhund verursacht einen Verkehrsunfall.

Die wichtigste Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherungenehmer vor Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, zu schützen.

Im Schadensfall

Der Versicherer prüft die Frage, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Wenn ja, leistet der Versicherer die Wiedergutmachung des Schadens in Geld.

Wenn nein, wehrt der Versicherer unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Falls es darüber zum Rechtsstreit kommt, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten.

Gültigkeit des Versicherungsschutzes

Die Jagd-Haftpflichtversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Jedoch wird von einigen Jägerreiseländer der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort verlangt. Dennoch gibt es solche Versicherer, bei denen der Versicherungsschutz auch in einem solchen Fall von großer Bedeutung ist, denn er schützt den Versicherungsnehmer bis zur Höhe der Deckungssumme immer dann, falls der eingetretene Schaden höher ist als die ausländischen Deckungssummen.