Eine kapitalbildende Lebensversicherung bietet zur gleichen Zeit einen Risikoschutz für die Familie des Versicherten und eine gute Rendite für seine Geldanlage. Darüber hinaus verringern die Versicherungsprämien seine Einkommenssteuer, wodurch die spätere Kapitalauszahlung abgabenfrei ist.
Unter einer Kapitallebensversicherung versteht man eine Versicherung für den Erlebensfall und den Todesfall.
Der Versicherte sollte über eine festgelegte Periode monatliche Beiträge in die Versicherung einzahlen. Nach Ablauf der festgelegten Laufzeit bekommt der Versicherungsnehmer eine Kapitalauszahlung, welche höher ist als die Summe der eingezahlten Beiträge. Falls der Versicherte während der Laufzeit der Versicherung verstirbt, bekommt ein im voraus bestimmter Begünstigter eine vereinbarte Summe ausgezahlt.
Eine gewährleistete Versicherungssumme wird dem Versicherten als Mindestleistung für das Erleben des Versicherungsablaufes als auch für den Todesfall fest garantiert. Werden die zugrunde liegenden Größen wie zum Beispiel die Zinsentwicklung besser als für die Kalkulation der gewährleisteten Leistungen angenommen, bilden sich Überschüsse, die dem Versicherten ausgezahlt werden. Die Ablaufleistung besteht aus der gewährleisteten Versicherungssumme und diesen Überschüssen.
Eine kapitalbildende Lebensversicherung bietet bedeutende Steuervorteile dem Versicherten. Zum einen können die Beiträge zur Kapitallebensversicherung bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich abgesetzt werden, zum anderen wird die Versicherungssumme steuerfrei ausgezahlt. Hierfür sollten folgende Vorraussetzungen erfüllt werden: aktuelle Beitragszahlungen, der Vertrag wird für einen Zeitraum von wenigstens 12 Jahren abgeschlossen, im Todesfall beträgt die Leistung wenigstens 60 Prozent der Summe der gezahlten Beiträge.
In der Regel kann man eine Vertragsänderung beantragen, um den Vertrag auf die aktuellen Gegebenheiten abzustimmen. Es ist möglich beispielweise den Beitrag zu reduzieren, indem man eine niedrigere Versicherungssumme für den Erlebensfall akzeptiert oder einer Verlängerung seiner ursprünglichen Vertragslaufzeit zustimmt. In diesem Fall bleibt die Todesfallabsicherung in der am Anfang bestimmten Höhe erhalten.
Bei einer Beitragsfreistellung ist der Versicherte von der Beitragszahlung für seinen Versicherungsvertrag befreit. Der Vertrag und der Versicherungsschutz sind weiter vorhanden, wenn auch mit einer reduzierten Versicherungssumme. Die Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme hängt vom Beitrag und der bisher abgelaufenen Vertragsdauer ab. Sie wird in der Regel auf den Beispielrechnungen, die dem Versicherten bei Vertragsabschluss zugeschickt werden, ausgewiesen. Darüber hinaus kann man sich nach der aktuellen Höhe seiner beitragsfreien Versicherungssumme immer bei seinem Versicherer erkundigen.
Eine Kündigung sollte immer die letzte Lösung sein und immer gut durchdacht sein.
Der Rückkaufswert liegt in den ersten Jahren eindeutig unter der Summe der gezahlten Beiträge. Von dem Versicherer wird nur ein Teil der Prämie zur Deckung der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risiko des Vertrages genutzt, deshalb fließt nur der übrig gebliebene Teil in den Rückkaufswert. Zusätzlich erfolgt oft noch ein Abzug vom Rückkaufswert.
Falls die Kündigung innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre stattfindet, fällt auf die Erträge der Lebensversicherung eine Kapitalertragssteuer an.
Wenn man später erneut einen Versicherungsschutz wünscht, sollte man diesen neu beantragen. In diesem Fall wird dann das höhere Eintrittsalter des Versicherten berücksichtigt, was für die gleiche Versicherungssumme einen höheren Beitrag bedeutet.

