Unterschiede zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, um es im öffentlichen Verkehr benutzen zu können.
Durch die Teilkaskoversicherung (nicht obligatorisch) werden Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Diese Schäden können durch Diebstahl, Glasbruch, Marderbiss, Naturkatastrophen, Sturm/Hagel oder Zusammenstoß mit Wild entstehen. Auch gegen Schäden an Zubehör, welches mit dem Fahrzeug verbunden ist, bietet die Teilkasko Versicherungsschutz.
Die Vollkasko (nicht obligatorisch) enthält die Leistungen der Teilkaskoversicherung. Sie übernimmt die Kosten, die durch selbstverursachte Unfälle entstehen. Ausserdem gibt es in der Vollkasko Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch mut- bzw. böswillige Handlungen am Auto durch Vandalismus entstehen oder die von unbekannten Verursachern verursacht werden.
Verschiedene Fahrzeuge verursachen bei den Versicherungsgesellschaften verschiedene hohe Kosten im Schadenfall.Dafür gibt es Typklassen. In den Bereichen Teilkasko und auch Vollkasko gibt es jeweils verschiedene Typklassen. Selbstverständlich können diese auch gleich sein, jedoch ist das dann nur ein Zufall. Die Typklassen sind für alle Versicherungsgesellschaften gültig und werden jedes Jahr zum 01. Oktober von einem unabhängigen Treuhänder des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neu vereinbart. Basis zu diesem Zweck bilden die Schadenszahlungen der Versicherungsgesellschaften.Die Typklassen sollte man sich als Verteilungsschlüssel vorstellen, wobei Bezug auf sämtliche in Deutschland gewährten Fahrzeuge genommen wird, unabhängig, wo diese versichert sind. Auf diese Weise ist das ganze am besten vergleichbar. Jedoch kann es bei älteren Fahrzeugtypen auftreten, dass es so aussieht, die Typklassen sich von Jahr zu Jahr mit genauer Regelmäßigkeit erhöhen.
Dauer der Kfz-Versicherung
Der Kfz-Versicherungsvertrag läuft in der Regel ein Jahr. Wenn es keine fristgerechte Kündigung stattfindet, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Beim Abschluss einer Versicherung stellt sich immer die Frage, welche Laufzeit am sinnvollsten ist. KFZ - Versicherungen werden in der Regel nur für ein Jahr abgeschlossen und können mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende gekündigt werden, bei vielen anderen Versicherungen besteht die Möglichkeit der Wahl längerer Laufzeiten.Viele Versicherungsmakler bieten Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren, mit dem Argument, dass aufgrund von genehmigten Rabatten die Prämie dann vorteilhafter sei. Dies kann im Einzelfall auch richtig sein, man sollte aber unbedingt bei seiner Entscheidung darauf achten, dass ein Versicherungsvertrag über 5 Jahre auch erst nach diesen 5 Jahren gekündigt werden kann. Während dieser langen Laufzeit gibt es keine Möglichkeit, auf eine Veränderung der eigenen Umstände zu reagieren oder eine günstigere Versicherung zu wählen. Die gewöhnlichste Laufzeit beträgt ein Jahr und in den meisten Fällen ist dies auch die beste Laufzeit. Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Versicherungsnehmer zu, falls die Versicherung den Beitrag steigert oder die Typ- bzw. Regionalklassen oderVertragsbedingungen ändert.

