Ein behindertes Kind benötigt lebenslang finanzielle Hilfe, da die staatlichen Leistungen insuffizient sind. Eine spezielle Versicherung übernimmt bei Kinderinvalidität darüber hinaus zusätzliche Kosten, die man für den behindertengerechten Umbau, ein größeres Fahrzeug, zusätzliche Pflege und Betreuung sowie Hilfsmittel notwendig sind und die von der Krankenkasse nicht gezahlt werden.
Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann man auch als Erwachsener in Anspruch nehmen. Deshalb ist sie nicht nur im Kindesalter eine große finanzielle Hilfe. Sie kann auch im Erwachsenenalter noch von großer Hilfe sein. Denn bei geeigneter Vertragsgestaltung der Kinderinvaliditätsversicherung wird vom Versicherer auch im Erwachsenenalter die lebenslange monatliche Rente gezahlt, um eine zusätzliche finanzielle Quelle des behinderten Kindes zu sichern.
Versicherungssumme
Es gibt verschiedene Varianten von Kinderinvaliditätsversicherung. Im Falle der Kinderinvalidität zahlen manche Policen eine einmalige Summe X. Bei anderen Versicherern gibt es eine monatliche Rente. Und bei anderen wird beides kombiniert und neben der Einmalzahlung gibt es auch eine monatliche Rente – wenn es erforderlich ist lebenslang. Im Idealfall empfiehlt es sich beide Modelle zu kombinieren– Einmalleistung und Rentenzahlung bei Kinderinvalidität -, denn man hat einerseits einen lebenslang finanzielle Sicherheit für den Nachwuchs, andererseits können auch bei Eintritt der Kinderinvalidität erforderliche Anschaffungen getätigt werden.
Versicherungsschutz
Der Vorteil der Einmalzahlung liegt darin, dass der Anbieter der Versicherung die einmal gezahlte Summe nicht zurück verlangen kann, falls Kinderinvalidität konstatiert, später der Zustand der schweren Behinderung aber geändert werden sollte. Wenn man die Kapitalzahlung als alleinige Leistung der Kinderinvaliditätsversicherung wählt, sollte die allerdings so hoch sein, dass darauf gegebenenfalls die Finanzierung einer lebenslangen Rente möglich sein sollte.
Wann zahlt die Kinderinvaliditätsversicherung?
Aufgrund der Bedingungen der Kinderinvaliditätsversicherung wird die festgelegte Leistung ab einem Grad der Behinderung von 50% gezahlt. Eine höhere Hürde sollte man nicht annehmen, auf diese Weise wird der Schutz der Kinderinvaliditätsversicherung bemerkenswert geschmälert, falls die Genehmigung der Leistungen aus der Kinderinvaliditätsversicherung mit dem Vorliegen der Pflegestufe III verbunden ist. Auch Leistungsausschlüsse können problematisch werden. Bei angeborenen Krankheiten dürfen Versicherer die Leistungen nicht mehr ganz ausschließen, jedoch gibt es Krankheiten wie Verhaltensstörungen, Psychosen oder Neurosen, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Deshalb sollte man solche Angebote in Anspruch nehmen, die möglichst wenige Krankheiten ausschließen.
Kinderinvaliditätsversicherung: Möglichst früh abschließen!
Bei vielen Anbietern einer Kinderinvaliditätsversicherung k;nnen auch schon Kinder versichert werden, die erst wenige Monate oder sogar Wochen alt sind. Generell gilt: Je jünger das Kind ist, desto weniger existiert das Risiko einer Vorerkrankung, über die der Versicherer beim Abschluss der Versicherung informiert werden sollte. Im Falle bekannter Erkrankungen gibt es keinen Versicherungsschutz. Falls später einmal eine bekannte Krankheit Kinderinvalidität verursachen würde, müsste die Kinderinvaliditätsversicherung nicht zahlen.

