Eine Krankenversicherung übernimmt für die Versicherten die Kosten, die man bei Erkrankungen, für die Behandlung nach Unfällen sowie bei Mutterschaft benötigt. Sie gehört zum Gesundheits- und in vielen Ländern auch zum Sozialversicherungssystem. In einigen Ländern gibt es neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen. Ob die Krankenversicherung die Folgekosten von Unfällen übernimmt oder diese durch eine spezielle Unfallversicherung abgedeckt werden, erfolgt ebenso länderspezifisch.
In Deutschland gibt es zwei Formen von Krankenversicherungen, die Private Krankenversicherung – PKV - , und die Gesetzliche Krankenversicherung – Wesentliche Unterschiede gibt es in erster Linie in Erhebungs- und Verteilungsmechanismen.
Die Berechnung des Beitragssatzes erfolgt bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage weitgehend staatlich vereinbarter Leistungen. Gemäß SGB V ist er auf "wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistungen" limitiert und ist auf berufliche Stellung oder Einkommen bezogen. Der Beitragssatz enthält eine Umverteilungskomponente zum Vorteil von beitragsfrei Versicherten und Geringverdienern.
In der Privaten Krankenversicherung wird die Versicherungsprämie dagegen aufgrund individuell zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung festgelegter Leistungen kalkuliert. Deshalb ist sie einkommensunabhängig und risikobezogen. Hier werden im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung Rückstellungen gebildet, das bedeutet, dass berechenbare Kostensteigerungen mittels der Altersentwicklung innerhalb einer Tarifgruppe aufgrund einer Rücklagenbildung reduziert werden. Die Private Krankenversicherung ist auch demographiefest, denn die Prämien werden jeweils für die versicherte Tarifgruppe kalkuliert und es werden nur für diese risikogerechte Beiträge erhoben.
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist Zweig des Solidarsystems. Alle Versicherten sollten gleichermaßen zahlen, ob sie jung oder alt , gesund oder dauerhaft krank sind. Gesetzliche Basis bildet das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs- SGB V- . Die Versicherungsleistungen werden den Versicherten in Form von Sachleistungen angeboten. Dafür bekommt der Versicherte eine Krankenversicherungskarte. Diese sollte in Zukunft durch die Gesundheitskarte ersetzt werden.
Die Versicherungspflicht gilt vor allem für: abhängig Beschäftigte - unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen; Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften - Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Rente - ; bestimmte Familienangehörige von Pflichtversicherten und Studierende.
Eine Sonderregelung für Publizisten und freischaffende Künstler bildet die Künstlersozialversicherung.
Ausserdem können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der GKV folgende Personen versichern: selbstständig Tätige; Bezieher von Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Personen nach dem Ende der Versicherungspflicht.
In der privaten Krankenversicherung können sich in erster Linie Personen versichern, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Hierzu gehören: Angestellte und Arbeiter, deren monatliches Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt; Beamte und Selbstständige.
In der privaten Krankenversicherung sollte jede versicherte Person einen separaten Beitrag zahlen. Die Beitragshöhe hängt von den Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab, sowie von der zu erbringenden Leistung. Falls der Gesundheitszustand während der Versicherungsdauer verändert, bleibt der Beitrag aus diesem Grunde unverändert.

