Durch eine private Krankenzusatzversicherung kann man entstehende Lücken im gesetzlichen Versicherungsschutz schließen. Darüber hinaus bewahrt sie den Versicherten vor hohen Zuzahlungen.
Der Abschluss der privaten Krankenzusatzversicherung lohnt sich für alle gesetzlich Versicherten, die keine Möglichkeit haben, sich vollständig privat zu versichern.
Leistungen
1. Ambulante Krankenzusatzversicherung:
Arznei- bzw. Rezepturzuzahlungen;Sehhilfen; Vorsorgeuntersuchungen; Heil- und Hilfsmittel; Heilpraktikerleistungen; Psychotherapie; Akupunktur.
Dieses Leistungsspektrum ist in der Regel in den Zusatzergänzungstarifen zu finden. Leistungsart, Höhe und Umfang sind von Versicherer zu Versicherer verschieden.
2. Stationäre Krankenzusatzversicherung:
Anspruch auf Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibett-Zimmer.
Es werden in der Regel die Mehrkosten für die zusätzlich entstehenden Arztkosten und die bessere Unterbringung abgedeckt. Die freie Arztwahl sowie die freie Krankenhauswahl gehören auch zu den Leistungen. Neben den oben genannten Leistungen ist es möglich, auch noch ein Krankenhaustagegeld zu vereinbaren.
Gesetzlich Krankenversicherte sollten bei Krankenhausaufenthalten jeweils bis 28 Tage 10 Euro zahlen. Zu weiteren Kosten, die entstehen können, gehören: Kosten für die Pflege von pflegebedürftigen Familienmitgliedern, Fahrtkosten für Familienmitglieder, Telefon- und Fernsehgebühren, zusätzlicher Verpflegungsmehraufwand. Für die Unterkunft von Haustieren in Tierpensionen sollte man mit Zusatzkosten rechnen. In der gesetzlichen Krankenversicherung ginb es hier keine Leistungen. Das private Krankenhaustagegeld übernimmt diese Kosten.
3. Zahnärtzliche Krankenzusatzversicherung:
Zahnersatz; Implantate; Inlays. Die Zahnleistungen hängen von der Leistungsstaffel ab. Hier gibt es erhebliche Unterschiede. Darüber hinaus sollte man bei der richtigen Tarifwahl auch noch auf die Abrechungsgrundlage des Versicherers achten.
4. Krankentagegeld:
Die Tagegeldleistung der Arbeitnehmer wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erbracht. Es werden 70 Prozent vom Bruttogehalt höchstens 90 Prozent vom Nettoeinkommen geleistet. Die Höhe des Krankengeldes hängt von dem Einkommen der versicherten Person ab, welches bis zur Beitragsbemessungsgrenze beachtet wird.
Wichtig zu wissen: Falls der Verdienst der versicherten Person über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, so genügt die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr.
Mit der privaten Krankentagegeld-Versicherung ist es möglich, den Verdienstausfall nach der Lohnfortzahlung bis zu 100 Prozent auszugleichen. In diesem Fall tritt das Bereicherungsverbot in Kraft, das heißt, dass das Einkommen im Krankheitsfall nicht höher sein darf als das gewöhnlich erzielte Einkommen.Zu beachten: Selbständige oder Freiberufler erhalten ab 1.1.2009 kein Krankentagegeld mehr von der Krankenkasse.
Deshalb sollte sich diese Gruppe bei Arbeitsunfähigkeit mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung absichern.
5. Pflegetagegeld:
In Deutschland sind etwa zwei Millionen Menschen pflegebedürftig. Allerdings sind die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend, um im Leistungsfall genügend versichert zu sein.Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind je nach Pflegeart und Pflegestufe unterschiedlich und vor allem bei speziellen Härtefällen.Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung sichert nur eine Grundversorgung und übernimmt nur einen Teil der Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen.Um jedoch über finanzielle Sicherheit zu verfügen, stellen viele Versicherungsunternehmen die Möglichkeit eines zusätzlichen privaten Pflegetagegeldes zur Verfügung, mit dessen Hilfe diese Lücke geschlossen werden können.

