Maschinenversicherung

Die Maschinenversicherung bietet Versicherungsschutz vor unerwarteten Sachschäden, die an Maschinen entstehen. Dies ist selbst dann gültig, falls die Schadenursache mit dem Betrieb in Zusammenhang steht, zum Beispiel wenn eine Maschine von einem Mitarbeiter mutwillig zerstört wird oder der Schaden wegen eines Kurzschlusses oder des Versagens der Sicherungseinrichtungen vorkommt. Durch normalen Verschleiß entstandene Schäden sind dagegen nicht inbegriffen.

a. Fahrbare Maschinen:

Für transportable und fahrbare Geräte gelten aufgrund ihrer besonderen Einsatzmöglichkeiten spezielle und zusätzliche Risiken. Aus diesem Grunde wurde für diesen Risikobereich das Bedingungswerk der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten – ABMG – ins Leben gerufen. Es ist für Baugeräte und andere Sachen, zum Beispiel für landwirtschaftliche Geräte, Hebegeräte, Erdbewegungsgeräte, etc., gültig.

Versichert werden Schäden, die durch menschliches Versagen, technische Gefahren und höhere Gewalt verursacht werden.Dazu gehören:

  • 1. Bedienungsfehler, Böswilligkeit, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit;
  • 2. Ausführungs-, Konstruktions- oder Materialfehler;
  • 3. Versagen von Mess-, Regel- bzw. Sicherheitseinrichtungen;
  • 4. Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
  • 5. Kurzschluss, Überspannung oder Überstrom;
  • 6. Anprall oder Absturz eines Flugkörpers sowie seiner Ladung oder seiner Teile, Blitzschlag, Brand, Explosion;
  • 7. Erdbeben, Eisgang, Frost, Sturm, Hochwasse oder Überschwemmung;

b. Stationäre Maschinen

Für stationäre Maschinen ist das Bedingungswerk der Allgemeinen Maschinen-Versicherungsbedingungen - AMB - gültig. Abgesichert sind Maschinen und maschinelle Einrichtungen aller Anwendungs-Branchen. Dazu gehören Transformatoren, Generatoren, Windkraftanlagen, Kraftmaschinen wie Wasser-, Dampf-, Gasturbinen, Arbeitsmaschinen der Druck – und Verlagsindustrie, der Holz- und Metallbearbeitung, der Genussmittel- und Textilindustrie oder Recyclingmaschinen. Der Versicherungsschutz ist darüber hinaus auch für Öle und Gase als Röhren, Konstruktionsbestandteile und Datenträger nicht ersatzbarer Form sowie Systemdateien gültig.

Versichert sind Schäden, die durch menschliches Versagen, technische Gefahren und höhere Gewalt verursacht werden. Dazu gehören:

  • 1. Bedienungsfehler, Böswilligkeit, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit;
  • 2. Ausführungs-, Konstruktions- oder Materialfehler;
  • 3. Kurzschluss, Überspannung oder Überstrom;
  • 4. Versagen von Mess-, Regel- bzw. Sicherheitseinrichtungen;
  • 5. Wassermangel in Dampfgefäßen und Dampfkesseln;
  • 6. Überdruck oder Unterdruck;
  • 7. Zerreißen wegen Fliehkraft;
  • 8. Eisgang, Frost oder Sturm;

Versicherungsvertrag

Die Maschinenversicherung ist es möglich als Pauschalversicherung für alle maschinellen und stationären Geräte des Betriebes abzuschliessen. Dies ist in erster Linie für Unternehmen mit oft wechselnden Anlagen oder für kleinere Unternehmen lukrativ. Sonst ist für fahrbare wie für stationäre Geräte die Einzelversicherung gewöhnlich. Die Höhe der Versicherungssumme wird aus dem Neuwert der versicherten Maschinen berechnet. In der Maschinenversicherung sollte man obligatorisch, für verwaltungskostenintensive Kleinschäden einen gewissen Selbstbehalt festlegen. Im Schadensfall wird nur die über den Selbstbehalt hinausgehende Summe erstattet. Das Unternehmen hat die Möglichkeit die Selbstbeteiligung nach Belieben zu erhöhen. Der Vorteil besteht darin, dass eine niedrigere Versicherungsprämie anfällt.

Leistungen

Im Schadensfall wird der Zeitwert des versicherten Gerätes ersetzt - also der Wert der Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt, und nicht der Neuwert oder der ursprüngliche Anschaffungspreis - . Dieser wird aus dem Neuwert abzüglich einer Summe für Alter, Abnutzung und Gebrauch errechnet. Bei Teilschäden werden die zur Wiederherstellung erforderlichen Reparaturkosten erstattet.