Messeversicherung

Die Geschäftsinhaltsversicherung bietet keinen Schutz auf Messen und Ausstellungen, denn die Ausstellungsstücke befinden sich nicht mehr auf dem Betriebsgelände. Es entstehen darüber hinaus weitere Risiken: Gerade kostbare Stücke sind dort einem erhöhten Diebstahlrisiko ausgesetzt und verschiedene Beschädigungen können zu finanziellen Belastungen führen. Gegen solche finanziellen Belastungen haben Betriebe die Möglichkeit sich durch eine Messeversicherung abzusichern.

Eine Messeversicherung bietet Schutz sowohl für die Ausstellungsstücke als auch für das Standpersonal, für die Lieferung und die Lagerung der Güter.

Leistungen

Der Versicherer leistet in der Regel bei folgenden Schäden

  • 1. Beschädigung bzw. Verlust, die durch Elementarschäden verursacht werden - insbesondere Feuer oder Überschwemmungen - ;
  • 2. Beschädigung bzw. Verlust, die durch Um- oder Beladen verursacht werden;
  • 3. Bruch der Ausstellungsstücke;
  • 4. Diebstahl der Ausstellungsstücke;
  • 5. Explosion und Blitzschlag;
  • 6. Vandalismus;

Die Versicherung bietet weltweiten Schutz und umfasst auch die Lagerung der Güter und Waren sowie deren Aufbau in den Ausstellungshallen. Der Seetransport ist dagegen oft nicht eingeschlossen. Einige Versicherungspolicen enthalten keinen Schutz für den Transport, sondern nur für den Ausstellungsort. Zum Teil bilden dafür auch die persönlichen Gegenstände des Standpersonals Komponent des Leistungsumfangs. Kunstgegenstände oder Schmuck als Ausstellungsstücke sollten zusätzlich versichert werden. Ebenfalls gelten spezielle Bedingungen für Modelle und Prototypen. Zum Standardpaket kann man weitere Bausteine gegen Prämie hinfügen, zum Beispiel eine Außenversicherung, wenn die Güter sich außerhalb der Messehallen befinden, oder Beschädigungen und Verlust bei Vorstellungen. Nicht versichert werden können dagegen die Beschlagnahmung der Güter durch staatliche Stellen und die Folgen von Aussperrung und Streiks, Krieg oder inneren Unruhen. Nicht versichererbar sind auch der Diebstahl und die Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter; das ist auch für Verbrauchsmaterial gültig. Fehler bei der Bearbeitung, die Nichteinhaltung von Lieferfristen, Beschädigung durch unzureichende Verpackung, Reiseverzögerung sowie Montage und Demontage können weitere Ausschlussgründe bilden.

Konditionen

Die Bestimmung der Versicherungsbedingungen erfolgt einerseits durch Gesetze, andererseits durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Ausstellungs- und Messeversicherungen 2004 bzw. 2001. Das Jahr der Versicherungsbedingungen kann auch von Versicherer zu Versicherer verschieden sein. Für Kunstausstellungen sind Sonderbedingungen im Rahmen der AVB gültig. Die Versicherung tritt entweder mit dem Verladetermin in der Firma und dem Entladezeitpunkt in Kraft oder innerhalb einer Monatsfrist vor und nach der Ausstellung.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird aufgrund des Wiederbeschaffungswertes des Ausstellungsstückes vereinbart. Bei besonderen Gütern ist im Ausnahmefall auch eine Überversicherung durchführbar. Die Bewertung und Versicherung der Modelle oder Prototypen erfolgt gesondert. Zu weiteren Kriterien, die die Versicherungsprämie beeinflussen, gehören die baulichen Umstände der Ausstellung, die zu erwartenden Besucherzahlen und die durch den Aussteller oder die Firma getroffenen Sicherungsmaßnahmen.