Gewerblich genutzte und vermietete Gebäude können durch einen Sachschaden so in Mitleidenschaft gezogen werden, dass man die Räume vorübergehend nicht mehr vermieten kann. Den entstehenden Mietverlust oder Nutzungsausfall ist es möglich über eine Mietverlustversicherung abzudecken.
Wer sollte eine Mietverlustversicherung abschließen?
Eine Mietverlustversicherung sollten alle Eigentümer, die über gewerblich genutzte Gebäude verfügen, abschließen, wenn diese Gebäude vermietet oder selbst verwendet werden.
Versichert sind
Der Nutzungsausfall oder Mietausfall in Höhe des ortsgewöhnlichen Mietwertes - bei Selbstnutzung - und die bestehenden Nebenkosten – beispielweise Müllabfuhr, Grundsteuer - .
Schäden und Gefahren, die abgedeckt sind
In der Regel wird der Versicherungsnehmer - soweit mit ihm festgelegt - gegen Mietausfall versichert, die durch folgende Sachschäden am Gebäude entstehen:
- 1. Blitzschlag, Brand, Explosion;
- 2. Elementarschäden, die durch Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen oder Überschwemmung entstehen;
- 3. Leitungswasser;
- 4. Hagel und Sturm;
Schäden und Gefahren, die nicht abgedeckt werden
Schäden, die durch innere Unruhen, Kernenergie, Krieg, Erdbeben - außer bei Elementarschäden - und Absicht des Versicherungsnehmers entstehen, sind nicht versichert.
Darüber hinaus sind nicht versichert
- 1. in der Feuerversicherung: Sengschäden, Nutzwärmeschäden;
- 2. in der Sturmversicherung: Eindringen von Hagel, Regen, Schnee oder Schmutz durch nicht vorschriftsgemäß geschlossene Öffnungen;
- 3. in der Leitungswasserversicherung: Flüssigkeiten aus ortsfesten Wasserlöschanlagen; Plansch- oder Reinigungswasser; Schwamm;
- 4. in der Elementarschadenversicherung: Schäden, die durch Sturmflut entstehen;
Gültigkeit der Versicherung
Die Versicherung gilt für den Versicherungsort, an dem die im Versicherungsvertrag genannten Gebäude sich befinden.
Versicherungssumme
Die Mietverlustversicherung wird oft als Ergänzung zu einer Gebäudeversicherung zur Verfügung gestellt. Bei vermieteten Räumen richtet sich die Versicherungssumme nach der Bruttojahresmiete, bei selbst verwendeten Räumlichkeiten nach dem Jahresmietwert, der grundsätzlich in der Gegend gewöhnlich ist. Die Mietverlustversicherung leistet für die Schäden ab Beginn, bis die Räumlichkeiten erneut verwendet werden können, jedoch ist diese Periode auf 12 Monate begrenzt. In der Regel empfiehlt es sich die Mietverlustversicherung zusammen mit einer Gebäudeversicherung für Feuer, Hagel, Sturm oder Leitungswasser abzuschließen.

