Die Montageversicherung bietet Schutz bei unerwarteten Schäden, die durch Montagevorgänge an Maschinen entstehen können. Zu der bevorzugten Zielgruppe gehören Lieferanten, Hersteller oder Montageunternehmen von Maschinen und technischen Anlagen aller Art.
Deshalb ist die Montageversicherung ganz individuell auf die bestimmten Montagevorgänge gestaltet. Auf diese Weise kann die Versicherungsdauer wenige Tage oder mehrere Jahre – zum Beispiel beim Brückenbau – betragen. Größere Versicherungsvorhaben werden in diesem Fall grundsätzlich von mehreren Versicherern übernommen, um einen eventuellen Schadenfall auf mehrere Personen zu verteilen und das Risiko für einen Versicherer akzeptabel zu gestalten. Versichert sind die durch die Montage entstandenen Schäden.
Leistungen
Die Versicherung bietet einen umfangreichen Schutz während der Montagezeit. Der Schutz gilt sowohl für die beteiligten Haupt- als auch für eventuelle Subunternehmer. Die Versicherung enthält folgende Montageleistungen:
- 1. Montage- und Demontage;
- 2. Remontage inkl. Probeläufe der Anlage;
- 3. Demontage zum Verkauf einer Anlage;
Zu absicherbaren Geräten gehören
- 1. Neu- sowie Gebrauchtgeräte;
- 2. Reserveteile und damit verbundene technische Anlagen;
Versichert werden
- 1. Beschädigung und Zerstörung des Materials, die durch Bedienungs- oder Montagefehler entstehen;
- 2. Beschädigung und Zerstörung des Gegenstandes, die durch Blitzschlag, Brand oder Explosion entstehen;
- 3. Guss-, Konstruktions-, Material- oder Werkstattfehler;
- 4. Diebstahl oder Verlust von Material;
- 5. höhere Gewalt;
Bei der Montageversicherung wird in der Regel eine Selbstbeteiligung festgelegt. Durch diese werden einerseits für den Versicherungsnehmer die Kosten in Grenzen gehalten und man muss nicht jeden (kleineren) Schaden dem Assekuranzunternehmen anzeigen. Im Schadensfall gibt es zwei Leistungsmöglichkeiten:
- a. Bei einer Teilbeschädigung wird das Material bzw. Gerät erneut instandgesetzt; die Kosten werden in diesem Fall übernommen;
- b. Beim Totalschaden erfolgt die Leistung bis zur Versicherungssumme; in diesem Fall wird der Materialwert und der aller notwendigen Leistungen beachtet;
Zu den gewöhnlichsten Vertragsformen gehören
- 1. Einzelvertrag. Mittlerweile gibt es allerdings auch weitere Vertragsformen: Montagedienstleister können auch eine
- 2. Generalversicherung abschließen, durch die jede Montagetätigkeit automatisch versichert ist, oder sich für eine
- 3. Umsatzpolice entscheiden. Diese orientiert sich am Montagevolumen und wird jedes Jahr abgerechnet. Aufgrund der Vertragsgestaltung sind sowohl General- als auch Umsatzpolicen oft etwas vorteilhafter als Einzelpolicen.
Eine Besonderheit bei dieser Versicherung bildet der Haftungszeitraum. Bei anderen Versicherungsarten wird der genaue Zeitraum vereinbart, in dem der Risikoschutz genehmigt wird. Bei der Montageversicherung sollte man aber bei diesem Punkt mit Schwankungen rechnen. Einerseits wird manchmal der genaue Anfang der Auftragsleistung gar nicht festgelegt, einerseits ist es möglich bei der Montageleistung zu Verzögerungen zu kommen, die den Versicherungsschutz nicht beeinflussen.
Kosten
Die Versicherer sind nicht in der Lage, im Voraus eine bestimmte Versicherungssumme zu vereinbaren, deshalb wird zuerst eine vorübergehende Versicherungssumme festgelegt. Die endgültige Summe ist es möglich, dann erst nach Abschluss der Arbeiten festzustellen. Erst zu diesem Termin wird auch die genaue Prämienhöhe der Montageversicherung festgestellt. Falls sich Montageabschnitte wesentlich verlängern, so kann man die Versicherung für eine bestimmte Periode aussetzen; dann wird in dieser Zeit jedoch auch kein Versicherungsschutz geleistet.

