Motorradversicherung

Auch motorisierte Zweiräder sollten gut versichert werden. Unter Krafträdern (auch als Kraftroller bezeichnet) versteht man entweder Fahrzeuge, die über eine Motorleistung von mehr als 15 PS (11 kw) bei einem Hubraum von wenigstens 50 ccm verfügen, oder Fahrzeuge, deren Hubraum mehr als 125 ccm ist. Motorradversicherungen funktionieren in der Regel nach dem Prinzip der Autoversicherung. Dennoch sollte man bei dieser Versicherungsform auf einige Punkte achten, da Beitragshöhe und Versicherungskatalog für den optimalen Versicherungsschutz erheblich variieren können.

Versicherungstypen

Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung gibt es auch für Motorräder Haftpflichtversicherung, Teil- bzw. Vollkaskoversicherung.

a. Haftpflichtversicherung

Für die Zulassung eines Motorrads ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Grundvoraussetzung. Durch diese Gesetzesverordnung werden einerseits Ersatzleistungen, die nach einem Schadensfall an Geschädigte gezahlt werden müssen, garantiert, und andererseits schützt sie die finanzielle Situation des Motorradhalters, der die Kosten für selbst verursachte Schäden sonst selbst bezahlen müsste. Die gesetzliche Haftpflicht deckt also Sach-, Personen- und Vermögensschäden anderer ab. Die Höhe der Deckungssumme, die auch den Versicherungsbeitrag beeinflusst, wird in diesem Fall vom Kunden bestimmt. In der Regel sollte man darauf achten, dass eine entsprechende hohe Deckungssumme in Bezug auf mögliche Schäden sehr rentabel sein kann.

b. Kaskoversicherung

Für den finanziellen Schutz vor eventuellen Schäden am eigenen Motorrad ist es möglich, freiwillige Kaskoversicherungen abzuschließen. Eine Teilkaskoversicherung bietet finanziellen Versicherungsschutz in der Regel gegen Schäden, die durch Blitzschlag, Hagel, Sturm oder Überschwemmung verursacht werden können, sowie gegen Schäden, die durch Brand, Diebstahl, Explosion oder Raub entstehen. Eine Vollkaskoversicherung enthält schon diese Leistungen. Zudem werden nach Abschluss dieser Versicherung auch Schäden versichert, die zum Beispiel durch einen Unfall entstehen, der von dem Fahrer selbst verursacht wurde. Auch die durch Vandalismus verursachten Schäden sind mitversichert.

Die Leistungskataloge der unterschiedlichen Anbieter variieren sehr stark, deshalb sollte man diese im Voraus unbedingt sorgfältig miteinander vergleichen.

Saisonkennzeichen

Für Personen, die ihr Motorrad nicht das ganze Jahr über fahren, ist ein Saisonkennzeichen empfehlenswert. Hierbei erfolgt die Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle nur einmal. Für die Periode, in der sie Beiträge zahlen und ihr Motorrad fahren, gibt es dann vollständigen Versicherungsschutz. Diese Periode kann wenigstens 2 und maximum 11 Monaten im Jahr betragen. Dabei spielt keine Rolle, über welche Jahreszeit die Periode gewählt wird. Sowohl der Fahrzeugschein als auch das Kennzeichen werden mit einem geeigneten Verweis versehen.

Diese Sonderkennzeichen für den Winterschlaf verfügen über mehrere Vorteile. Generell gibt es für die Fahrpausen eine Ruheversicherung, für die keine zusätzlichen Beiträge gezahlt werden müssen. Voraussetzung für eventuelle Schadensregulierungen: Das Motorrad wird in einer Garage oder auf einem umzäunten Abstellplatz abgestellt.

Nur wenn die Fahrpause mehr als 6 Monate beträgt, kann sie die Schadensfreiheitsklasse beeinflussen. Doch auch in diesem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten. Je nach Versicherungsanbieter ist es möglich, die vor der Fahrpause vorhandene Klasse beizubehalten – sogar für mehrere Jahre. Jedoch sollte man darauf achten, dass einige Versicherer das Motorrad bereits nach einem Jahr zurückstufen.