Der Abschluss einer Öltankhaftpflicht ist für jeden Hauseigentümer und Mieter von Häusern sinnvoll, die eine Ölheizung mit dazugehörigen oberirdischen bzw. unterirdischen Öltanks in Besitz haben. Dies stellt ein enorm hohes Risiko dar. Ein einziger Liter Heizöl kann 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. Wegen dieses erheblichen Risikos ist von Seiten des Gesetzgebers die Gefährdungshaftung nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz – WHG – gültig, welches vorschreibt, dass der Eigentümer eines Öltanks oder einer anderen Anlage, die gewässerschädliche Stoffe enthält, auch ohne eigenes Verschulden und der Höhe nach unbeschränkt garantiert.
Leistungen der Öltankhaftpflicht:
Die Öltankhaftpflicht tritt dann in Kraft, wenn Schäden dadurch entstehen, dass gewässerschädliche Stoffe wie zum Beispiel Heizöl ins Grundwasser eindringen. In diesem Fall wird von der Versicherung folgende Aufgaben übernommen:
- 1. Die Überprüfung der Haftungsfrage
- 2. Bei berechtigten Ansprüchen die Wiedergutmachung des Schadens
- 3. Die Abwehr zu hoher und unberechtigter Schadenersatzforderungen, was auch die Führung sowie Kostenübernahme eines Prozesses umfasst.
- 4. Abgedeckt werden auch Kosten für zum Beispiel Aufwendungen, die dem Versicherungsnehmer im Schadensfall zur Abwendung oder Minderung eingeleitet wurden; außergerichtliche Gutachterkosten – diese dürfen aber zusammen mit der Entschädigungsleistung nicht höher als die Versicherungssumme für Sachschäden sein.
Eine Haftpflichtversicherung bzw. Öltankhaftpflicht die für alle Schadensereignisse garantiert, gibt es nicht.
Jede Haftpflichtversicherung enthält sogenannte Ausschlüsse.
Es gibt keinen Versicherungsschutz gegen Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, gegen selbst erlittene Schäden, gegen Schäden, die durch die Verwendung eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges entstehen, gegen Schäden, die direkt oder indirekt durch Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhe usw. verursacht wurden.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz zur Öltankhaftpflicht beginnt zu dem im Versicherungsvertrag bestimmten Termin. Voraussetzung: Der Erst-Beitrag sollte nach Aufforderung sofort bezahlt werden und die Folgebeiträge fristgerecht zurückerstattet. Versicherungsschutz besteht für die vereinbarte Vertragsdauer.
Worauf sollte man beim Abschluss der Versicherung achten?
Nach dem Gesetz sollte man ein Leben lang und unbegrenzt für Schäden aufkommen, deshalb ist es sinnvoll, sich für eine möglichst hohe Deckungssumme zu entscheiden. (wenigstens 2 Mio. im Allgemeinen für Personen- und Sachschäden). Vor Abschluß einer Haftpflichtversicherung sollte man immer mehrere Angebote einholen, denn die Prämienunterschiede sind zum Teil entscheidend. Es ist ratsam, nur Jahresverträge abzuschließen, damit man die Möglichkeit hat, jährlich seinen laufenden Vertrag zu kündigen und zu einen günstigeren Anbieter zu wechseln. Es ist darüber hinaus sinnvoll, jährliche Zahlungsweise zu vereinbaren, denn es wird bei halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung in der Regel ein Ratenzahlungszuschlag kalkuliert.
Die Höhe der Prämie hängt meistens von der Anzahl und der Größe der Öltanks ab sowie davon, ob es um einen ober- oder unterirdischen Tank geht.
Schadensfall
Über jeden Versicherungsfall sollte man sofort - spätestens innerhalb einer Woche - den Versicherer schriftlich informieren. Die Umstände, die den Schaden verursacht haben, sollten wahrheitsgemäß und ausführlich mitgeteilt werden. Ohne Rücksprache mit dem Versicherer ist man nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder zum Teil anzuerkennnen oder die eventuell entstandenen Kosten zu bezahlen.

