Das Pferd ist ein Fluchttier, das ganz direkt seinen Instinkten folgt und aus diesem Grunde großen Schaden verursachen kann. Tierhalter garantieren für diese Schäden in ganzem Umfang und ein Leben lang. Gemäß § 833 Abs. 1 BGB ist der Tierhalter dazu verpflichtet, dem anderen den daraus entstehenden Schaden zu entschädigen.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Schäden an Dritten und schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Für nur wenige Euro pro Monat kann man sich mit der Pferdehaftpflicht gut versichern.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt in der Regel die Personen, die für das Pferd zuständig sind. Dies ist einerseits der im Versicherungsvertrag bestimmte Tierhalter selbst. Der Versicherungsschutz bezieht sich jedoch auch auf Tierhüter, wenn sie diese Aktivität ohne Gewerbe praktizieren. Wenn zum Beispiel ein Bekannter einmal das Pferd des Versicherungsnehmers reitet, ist er im Schadensfall mittels der Pferdehaftpflicht versichert. Dies ist auch für Reitbeteiligungen gültig.
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind einerseits Personenschäden versichert. Diese bestehen, falls das Pferd zum Beispiel jemanden durch einen Tritt oder Biss verletzt hat, so dass dieser ärztliche Behandlung braucht oder Schmerzensgeld verlangt. Versicherungsschutz besteht auch dann, falls ein Dritter durch das Verhalten des Pferdes tödlich verletzt wurde. Dies kann beispielweise auftreten, falls das Pferd auf eine Straße rennt und auf diese Weise einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Versichert sind darüber hinaus auch Sachschäden. Hierfür muss das Eigentum eines Dritten von dem Pferd zerstört oder beschädigt sein (zum Beispiel die angemietete Box wird vom Pferd beschädigt).
Ebenfalls abgedeckt sind in der Pferdehaftpflicht unechte Vermögensschäden, die einer Person wegen von Personen- bzw. Sachschäden verursacht sind. Dies ist der Fall, wenn das Pferd des Versicherungsnehmers das Pferd eines anderen so verletzt, dass dieses nicht an einem Reitturnier teilnehmen kann und dem Inhaber auf diese Weise ein Schaden in Form der verpassten Möglichkeit auf das Preisgeld entgeht. Echte bzw. reine Vermögensschäden werden kaum und mit großen Restriktionen versichert. Der reine Vermögensschaden muss in diesem Fall echt finanzieller Natur sein.
Falls Pferde einen Schaden verursachen, kann dieser wegen der Größe und Kraft des Tieres in kurzer Zeit sehr hoch sein. Dies bezieht sich in erster Linie auf Personenschäden. Ist eine andere Person von einem Pferd verletzt oder kommt die Person in Folge eines Unfalls um, können die Kosten in den mehrstelligen Millionenbereich gehen. Das ist damit zu erklären, dass die Kosten für Arztbehandlungen, Schmerzensgeld oder – im Todesfall – die Übernahme der Bestattungskosten sowie die Versorgung der Hinterbliebenen fast unbezahlbar wären.
Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte man in keinem Fall sparen. Die Versicherungssumme sollte wenigstens 1,5 Mio. Euro betragen, sinnvoll ist es eine Summe von drei Millionen Euro wählen. Die meisten Pferdehaftpflicht-Versicherer bieten Versicherungssummen bis zu 10 Millionen Euro an.

