Praxisausfallversicherung

Eine Praxisunfallversicherung ist eine unerlässliche Absicherung für Selbständige und Freiberufler.

Der Erfolg des Unternehmens hängt ausschlaggebend von der Person des Freiberuflers, vor allem durch persönliche Fähigkeit, persönliche Haftung, persönliche Präsenz, persönlichen Einsatz, Zulassungen, persönliche Rechte, etc.

Dieser hohe Einsatz hat oft auch eine teuere Freizeitgestaltung zur Folge.

Wenn der Freiberufler eine Krankheit oder einen Unfall erleidet, hat er zum einen keine Möglichkeit mehr sein „ täglich Brot“ zu erarbeiten, zum anderen kann er die meistens beachtlichen fortlaufenden Betriebskosten nicht mehr erwirtschaften.

Ein Krankentagegeld ermöglicht Freiberuflern zwar ihr Nettoeinkommen abzusichern, aber die fixen Betriebskosten werden nicht versichert.

Durch eine Betriebsunterbrechnungs-Versicherung werden zwar Unterbrechungen, die durch Sachschäden entstehen, abgedeckt, aber nicht diejenigen, die durch Krankheit oder Unfall verursacht werden.

Die Praxis-Ausfallversicherung übernimmt die fixen Kosten, die bei Krankheit oder Unfall entstehen.

Besonderheiten der Praxis-Ausfallversicherung

Man sollte keine Überschneidungen mit anderen Versicherungen einkalkulieren. Aus der Praxis-Ausfallversicherung werden vorhandene Versicherungen herausgenommen und bestehende Lücken werden geschlossen.

Es gibt keine Wartezeiten! Die Praxis-Ausfallversicherung tritt sofort in Kraft.

Es werden zwei Karenztagemodelle angeboten.

Je Schadenereignis fallen Leistungen bis zu 250 Werktage – Standard - oder 375 Werktage – Standard-Plus - an - ganz gleich ob die Unterbrechung des Praxisbetriebs wegen Krankheit, Sachschaden, Unfall oder Quarantäne vorkommt.

Bei Praxisaufgabe wegen vollständiger Berufsunfähigkeit oder im Todesfall wird die festgelegte Leistung für höchstens 125 Werktage innerhalb der Leistungs-Periode, längstens aber 12 Monate – Standard - bzw. 18 Monate - Standard Plus - ab Anfang des Versicherungsfalles, bezahlt.

Höchsteintrittsalter: das 60. Lebensjahr

Die Versicherungsdauer ist an die gesetzlich standardisierte Praxistätigkeit bis Alter 68 angepasst.

Ärztinnen und Zahnärztinnen sollten nicht mehr als ihre männlichen Kollegen zahlen.

Es gibt nur zwei altersabhängige Prämienstaffeln - bis Eintrittsalter 50 und ab Eintrittsalter 51 - .

Die Praxisausfallversicherung offeriert zuverlässige Leistungen und eine umfangreiche Absicherung, auf die man sich verlassen kann. Durch diese Versicherung werden die finanziellen Folgen bei Betriebsausfällen gedeckt, die durch Krankheit, Unfall, Raub, Einbruchdiebstahl, Hagel, Sturm, Feuer (Blitzschlag, Brand, Explosion), Quarantäne oder Leistungswasserschäden verursacht werden.

Egal ob der Geschäftsbetrieb wegen Krankheit bzw. Unfall des Inhabers oder wegen eines versicherten Sachschadens unterbrochen wurde, sind folgende bestehende ersatzfähige Betriebsaufwendungen mittels der Praxisausfallversicherung bis zu 1 Jahr erstattet: Buchhaltungskosten; Bürokosten (Gas, Heizung, Internet, Reinigung, Strom, Wasser, Telefon); Finanzierungskosten und Leasingraten; Steuern und Abgaben; Mieten bwz. Pacht; Beiträge zu Versorgungseinrichtungen und Versicherungsprämien.

Gegenstand der Ermittlung der Versicherungssumme bildet die betriebswirtschaftliche Abrechnung des Vorjahres. Als Versicherungssumme gelten die ermittelten Werte.

Zur umfangreichen Absicherung stellen die Versicherer in der Regel mehrere Leistungsstufen zur Verfügung.

Wichtig zu wissen: die Praxisausfallversicherung ist es möglich, im Rahmen der Betriebskosten steuerlich geltend zu machen.