Steuerfrei oder nicht?
Wurde der Vertrag vor dem 31.12.2004 abgeschlossen, dann erfolgt die Auszahlung bei einer privaten Rente steuerfrei. Wurde der Vertrag nach dem 01.01.2005 abgeschlossen, ist die Einmalauszahlung ganz steuerpflichtig. Die Kapitalerträge unterliegen nur zur Hälfte der Besteuerung, falls die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr stattfindet und die Vertragslaufzeit wenigstens 12 Jahre dauert. Der Ertragsanteil ist bei einer lebenslangen Rente zu versteuern.
Kapitalwahlrecht
Beim Kapitalwahlrecht hat der Kunde die Möglichkeit, am Ende der Einzahlungsphase statt einer Rente die Auszahlung einer einmaligen Summe zu wählen. Es empfiehlt sich bei Vertragsbeginn die Sicherung eines Kapitalwahlrechts, denn Verträge zur privaten Altersvorsorge haben eine sehr lange Laufzeit und der Versicherungsnehmer kann bei Vertragsabschluss nicht wissen, ob er später statt einer Rente nicht doch lieber eine größere Summe plötzlich benötigt.
Eine Altersvorsorge sollte man möglichst früh abschließen. So ist es möglich, bis zur Rente ein genügendes Finanzpolster anzusparen. Die Zeit arbeitet durch den Zinseszinseffekt für den Anleger. Wer früh beginnt, muss aus diesem Grunde weniger pro Monat zurücklegen, um bis zum Rentenalter eine bestimmte Versorgungshöhe erreichen zu können.
Rentengarantiezeit
Durch den Abschluss einer privaten Rentenversicherung wird in erster Linie der Versicherungsnehmer abgesichert. Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, erlischt generell auch der Leistungsanspruch. Damit die Hinterbliebenen im Falle eines frühen Todes des Versicherungsnehmers wenigstens eine geringe Absicherung bekommen, kann man einen Vertrag mit Rentengarantiezeit abschließen. Eine Rentengarantiezeit wird in der Regel von 5, 10 oder 15 Jahre festgelegt. Die Rente wird während dieser Periode an die Hinterbliebenen ausgezahlt, auch falls der Versicherungsnehmer schon kurz nach Erreichen des Rentenalters umkommt. Der Einschluss dieser Variante mindert die Rentenhöhe für den Versicherten.
Zahlungsschwierigkeiten
Eine Kündigung sollte immer die letzte Lösung sein, denn sie bedeutet auch einen finanziellen Verlust. Zuerst sollte man versuchen, ob es möglich ist, mit einer Beitragsfreistellung eine Zeit der finanziellen Schwierigkeit zu überbrücken. So muss der Versicherungsnehmer dann keine Beiträge mehr bezahlen, da die Versicherung auf der zum Zeitpunkt der Beitragsstellung erreichten Ebene eingefroren wird. Auf diese Weise fällt die spätere Rente selbstverständlich niedriger aus.
Höhe der Versicherungssumme
Die Höhe der Versicherungssumme hängt von den weiteren Einkünften des Versicherungsnehmers ab. Erhält der Versicherungsnehmer Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und wenn ja, dann in welcher Höhe? Verfügt er noch über ergänzende Einnahmen, die aus Vermietungen oder sonstigen Kapitalanlagen stammen? Auch ein Eigenheim wird als ergänzende Versorgung betrachtet, denn hierdurch entfallen Ausgaben für Mietzahlungen.
Nachdem alle zu erwartenden Einkünfte zusammenkalkuliert wurden, sollten diese den Grundbedarf (Essen, Kleidung, Miete und vorhandene Kosten) decken. Sind die Einkünfte dafür nicht genügend, sollte man diese Diffenenz wenigstens eine private Rentenversicherung abdecken.
Natürlich hängt die Versicherungssumme auch vom Betrag ab, den der Versicherungsnehmer augenblicklich monatlich anlegen kann bzw. will.

