Reisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung – GKV - sichert nur Leistungen, falls der Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union erfolgt oder mit der Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Heimat werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen. In der privaten Krankenversicherung bezieht sich der Versicherungsschutz auf Europa. In außereuropäischen Ländern ist der Versicherungschutz begrenzt oder sogar ausgeschlossen.

Für privat Krankenversicherte kann der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung darüber hinaus ratsam sein, um im Ausland den Selbstbehalt zu vermeiden, Ersatz für die Kosten eines medizinisch erforderlichen Rücktransports zu bekommen, den der versicherte Tarif eventuell nicht enthält, trotz einer Erkrankung im Ausland die Beitragsrückerstattung zu bekommen.

Für Auslandsaufenthalte beruflicher Form ist es sinnvoll, wenn der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt, beispielweise in Form einer Gruppenversicherung, denn der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der privaten Krankenversicherung besteht nicht oder nur ungenügend.

Die Auslandskrankenversicherung enthält meistens folgende Leistungen: stationäre und ambulante Heilbehandlungen; einfache Zahnfüllungen bzw. einfache Reparaturen von Zahnersatz; schmerzstillende Zahnbehandlungen; Notarzt durch Rettungsdienste oder Transport zum nächsten Krankenhaus; ärztlich aufgeschriebenen Rücktransport in die Heimat; Bestattungskosten im Ausland oder Überführungskosten im Todesfall bis zu 10.000 Euro.

Man kann zwischen folgenden Arten von Auslandskrankenversicherungen wählen

  • a. Kurzfristige Auslandskrankenversicherung wird für eine Aufenthaltsdauer bis zu 6 Wochen abgeschlossen. Die Versicherung gilt für eine einzige Reise, die während der Vertragslaufzeit erfolgt.

  • b. Mittelfristige Auslandskrankenversicherung wird für eine Aufenthaltsdauer bis zu 12 Monaten abgeschlossen. Durch diese Vertragsvariante werden alle Auslandsreisen abgedeckt, die während der einjährigen Laufzeit stattfinden. Die Höchstdauer pro Reise begrenzt sich in der Regel auf 42 Tage.

  • c. Langfristige Auslandskrankenversicherung wird für eine Aufenthaltsdauer von 1 bis 5 Jahren abgeschlossen. Diese Vertragsform gilt für Personen, die wegen ihrer Ausbildung oder aus beruflichen Gründen längere Zeit im Ausland verbringen. Kosten für Behandlungen und Untersuchungen, zu deren Zweck die Auslandsreise angetreten wurde oder bei denen festgesetzt, dass sie während der Reise stattfinden würden, werden nicht abgedeckt.

Auslandskrankenversicherung

Wer als Student eine Auslandsreise unternimmt, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die Studenten auch Schutz bei einem Auslandsstudium bietet. Die Auslandskrankenversicherung gehört unbedingt ins Gepäck, da der Schutz der gesetzlichen Kassen in der Regel nicht genügend ist.

Leistungen

Die Auslandskrankenversicherung deckt ambulante, staionäre sowie Zahnleistungen ab. Die Versicherung übernimmt darüber hinaus den nötigen Auslandsrücktransport oder die Überführung nach Heimat im Todesfall.

Zu ambulanten Leistungen gehören: Behandlungskosten, Rückzahlung von Arznei-, Heil- bzw. Verbandsmitteln.

Zu stationären Leistungen gehören: Rückzahlung der Aufwendungen für die Unterkunft im Krankenhaus sowie für Krankentarnsporte.

Zu Zahnleistungen gehören: Rückzahlung der Aufwendungen für Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie einfache Zahnfüllungen.

Krankheiten, die schon vor Beginn des Auslandsaufenthalts vorhanden waren, sind nicht versichert. Auch Kosten für die absichtlich herbeigeführte Erkrankungen und Unfälle sind von der Auslandskrankenversicherung nicht übernommen.

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