Reiserücktrittsversicherung

Viele Urlauber entschließen sich für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, denn es kann passieren, dass man krank wird oder einem in letzter Minute etwas wichtiges dazwischenkommt. Wenn man es nicht zum Flieger schafft und keine Reiseversicherung besitzt, muss man sich darauf gefasst machen, fast die vollen Kosten zu bezahlen. Die Reiseveranstalter verlangen bei einer Stornierung vom Kunden in der Regel ca. 80 Prozent der Reisesumme. Diese Summe wird von der Reiserücktrittsversicherung erstattet.

Die Reiserücktrittsversicherung ist die am häufigsten abgeschlossene Reiseversicherung. Der Grund: Laut Statistik musste schon jeder 12. Urlauber einmal eine Urlaubsreise stornieren und ist auf den Kosten sitzen geblieben.

Die Versicherung zahlt dann, wenn man die Reise aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls, oder auch wegen einer Schwangerschaft nicht antreten kann. Weitere, in der Regel miteingeschlossene Risiken sind Tod, Impfunverträglichkeit, Schaden am Eigentum aufgrund von Naturgewalten oder strafbaren Handlungen, sowie Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden und mitversicherten Person. In der Reiserücktrittsversicherung sind alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Das sind in der Regel der Inhaber der Police und Angehörige. Ebenfalls versichert können mitreisende Personen sein. Auch Betreuungspersonen von mitreisenden Minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen können über die Reisehaftpflichtversicherung mitversichert sein. Ein Abschluss empfiehlt sich nach Angaben von Stiftung Warentest vor allem für Urlauber, die etwas mehr für ihre Reisen ausgeben und mit Kindern unterwegs sind.

Nach Reiseantritt übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten, die aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Reise entstehen. Muss man die Reise aufgrund von Krankheit unplanmäßig verlängern, erstattet die Versicherung zusätzlich anfallende Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Voraussetzung für den Reiserücktritt ist, dass die Fortsetzung der Reise nicht mehr zumutbar ist.

Vor Antritt der Reise übernimmt die Versicherung die Kosten für die Entschädigung, die der Reiseveranstalter für den Rücktritt verlangt. Diese Kosten einer Reiserücktrittsversicherung sind abhängig vom Zeitpunkt des Abschlußes.

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