Warum eine private Rentenversicherung abschließen?
Durch den Abschluss eines privaten Rentenversicherungsvertrags ist es möglich, zwischen einer lebenslangen oder einer zeitlich begrenzten Rentenzahlung zu wählen. Als Alternative besteht die Möglichkeit sich bei Fälligkeit auch eine Kapitalabfindung auszahlen zu lassen.
Die private Rentenversicherung charakterisiert sich vor allem hinsichtlich der Höhe der Einzahlungsbeträge, der vereinbarten Rentenhöhe und des Beginns der Rentenzahlung durch eine sehr große Flexibilität.
Diese Versicherungsform lohnt sich für den Sparer, der über viele Flexibilitäten verfügen möchte, um seine Altersvorsorge zu gestalten. Für Personen, die für ihre Rente einen hohen Steuersatz erwarten, da bei der privaten Rentenversicherung nur der günstige Ertragsanteil besteuert wird. Und für diejenigen, die beispielweise ihre Riester-Versorgung verbessern möchten.
Die Förderung der privaten Rentenversicherung erfolgt nicht wie bei der Riester-Rente oder der Rürup-Rente. Ihr Vorteil besteht in der vorteilhafteren Besteuerung in der Rentenbezugszeit und dem flexiblen Aufbau der Beiträge und der Leistungen.
Die Versicherung kann man beitragsfrei stellen lassen. In diesem Fall wird die versicherte Rente auf eine herabgesetzte, beitragsfreie Rente reduziert. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es möglich, in der Regel die Beitragszahlung erneut aufzunehmen.
Man kann eine Vertragsumstellung beantragen, durch die der Vertrag immer der aktuellen Lebenssituation angepasst werden kann. Auf diese Weise ist es möglich, zum Beispiel den Beitrag zu erhöhen oder zu reduzieren. Die Laufzeit kann ebenso angepasst werden. Hier sollte man bestimmte steuerliche Regelungen beachten.
Zur Rentenversicherung ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – BUZ – zu vereinbaren. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit gibt es dann in der Regel eine Befreiung von der Pflicht der Beitragszahlung. Dies ist dann sowohl für die Beiträge der Hauptversicherung, als auch für die eingeschlossene Zusatzversicherung – BUZ - gültig. Zur gleichen Zeit wird dem Versicherten eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in der festgelegten Höhe gezahlt, falls das festgelegt wurde.
Die versicherte Person bekommt ab Eintritt des festgelegten Versicherungsbeginns eine lebenslange Rente, die an den festgelegten Fälligkeitsterminen gezahlt wird, beispielweise monatlich.
Anstelle der Rentenzahlungen ist es möglich aber auch die Auszahlung einer garantierten Kapitalabfindung. Es besteht die Möglichkeit die Kapitalabfindung in voller Höhe oder auch nur zum Teil zu beanspruchen.
Falls die versicherte Person vor Rentenbeginn stirbt, so erfolgt die Erstattung der eingezahlten Beiträge meistens einschließlich der bis dahin erwirtschafteten Überschüsse.
Falls die versicherte Person während einer festgelegten Rentengarantiezeit stirbt, so erfolgt die Auszahlung der bis zum Ende der Garantiezeit noch ausstehenden Renten. Wenn statt einer Rentengarantiezeit eine Kapitalgarantie im Todesfall festgelegt wurde, so erfolgt die Auszahlung des für die Rente zur Verfügung stehenden Kapitals, abzüglich der schon gezahlten Renten. Falls eine Hinterbliebenenrente eingeschlossen wurde, wird diese an die bezugsberechtigte Person für die bestimmte Periode gezahlt.

