Mit der Restschuldversicherung besteht die Möglichkeit Verpflichtungen aus Darlehen mit fest vereinbarten Rückzahlungsraten zu versichern.
Risiken, die mit der Restschuldversicherung versichert werden können:
- a. Arbeitsunfähigkeit
- b. Unverschuldete Arbeitslosigkeit
- c. Tod
Arbeitslosigkeit ist es möglich, nur durch die Kombination von dem Risiko Tod und/oder Arbeitsunfähigkeit zu versichern.
Warum ist es ratsam, die Darlehensraten gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod abzusichern?
Der Darlehenskunde geht eine Zahlungsverpflichtung über eine festgelegte Periode ein. Wegen eines Unfalls oder einer längeren Krankheit sind die Einkommenseinbußen bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsplatzverlust meistens erheblich, sofern der Kunde nicht schon genügend Vorsorge für diese finanzielle Notlage getroffen hat. Er kann dann oft die Raten nicht mehr zahlen. Eine Restschuldversicherung übernimmt in dieser Periode die Ratenzahlung und entlastet den Kunden auf diese Weise in dieser schwierigen Situation. Im Todesfall werden die Hinterbliebenen von der Rückerstattung der aufgenommenen Summe entlastet, denn das Darlehen wird durch die Restschuldversicherung in einem Betrag abgelöst. Die Familie des Versicherungsnehmer bekommt so das alleinige Eigentum am finanzierten Gegenstand.
Personen, der im Rahmen der Restschuldversicherung versichert werden können:
Arbeitnehmer, Freiberufler und Teilzeitkräfte mit wenigstens 15 Wochenarbeitsstunden, denen die Deutsche Kreditbank AG ein Darlehen gewährt, können versichert werden.
Jeder Kunde ist versicherbar, wenn er wenigstens 18 Jahre alt ist und das Höchsteintrittsalter noch nicht erreicht hat.
Die Restschuldversicherung sollte man mit Abschluss des Darlehensvertrages abschließen. Ein späterer Abschluss ist nicht durchführbar.
Gesundheitsprüfung
Bei Antragstellung erfolgt keine Gesundheitsprüfung, denn bekannte Vorerkrankungen und Unfallfolgen sind in den ersten 24 Monaten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Prüfung, ob die Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Vorerkrankung vorkommt, wird erst im Leistungsfall durch die befugte Fachabteilung durchgeführt.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme für den Todesfall stimmt mit der zum Todeszeitpunkt bestehenden Summe der Darlehensraten überein. Für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit stimmt die Versicherungssumme mit der festgelegten monatlichen Darlehensrate. Falls die Summe der bestehenden Raten bzw. die Darlehensrate die aktuelle Höchstversicherungssumme übersteigt, wird in diesem Fall die aktuelle Höchstversicherungssumme angesetzt.
Höchstversicherungssumme
Sowohl für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit als auch für das Todesfallrisiko besteht die Möglichkeit eine Höchstversicherungssumme zu wählen:
- 1. Für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit liegt sie bei 1.500 Euro pro Monat bei 50.000 Euro max. Darlehenssumme.
- 2. Für das Todesfallrisiko liegt sie bei 75.000 Euro.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz der Restschuldversicherung fängt einen Monat vor Fälligkeit der ersten Darlehensrate an, frühestens aber mit Rückzahlung des Darlehens.
Wie kann man die Restschuldversicherung in Anspruch nehmen?
Falls ein im Rahmen der Restschuldversicherung abgesicherter Sachverhalt eintritt, sollte man darüber den Versicherer sofort informieren.

