Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung tritt generell beim plötzlichen Todesfall in Kraft. Falls der Versicherte stirbt, erfolgt die Auszahlung der verbrieften Versicherungssumme an die berechtigte Person, die vom Versicherungsnehmer vertraglich bestimmt wurde. Zu Todesursachen zählen längerfristige Krankheiten oder der Unfalltod des Versicherten.

Falls dieser eintritt, werden Hinterbliebene oder vor allem nahestehende Personen aus dem persönlichen Kreis des Versicherungsnehmers finanziell abgesichert. Diese Personen können Lebens- oder Geschäftspartner sein, aber oft auch ein Vertreter aus der eigenen Familie oder die Geliebte.

Nach Meinung von Versicherungsexperten sollten Alleinerziehende und junge Familien eine Versicherungssumme wählen, die etwa 5 Mal so hoch ist wie ihr Bruttojahreseinkommen. Im Falle einer Verschuldung sollte man auch die Höhe der Schulden hinzurechnen. Kinderlosen Paaren ist es zu empfehlen, eine Versicherungssumme zu vereinbaren, die ca. dem vierfachen Bruttojahreseinkommen entspricht.

In der Regel kann jeder Versicherungsnehmer die von ihm abgeschlossene Risikolebensversicherung steuerlich geltend machen. Auf der Grundlage von § 10 Einkommenssteuergesetz können die monatlichen Versicherungsbeiträge als Aufwendungen deklariert werden, die als Vorsorgezwecke dienen. So ist es möglich, diese unter Beachtung der aktuellen Höchstbeträge ohne Problem steuerlich geltend zu machen.

Für ein in der Freizeit betriebenes risikoreiches Hobby wird ein Risikozuschlag fällig. Diese Regelung ist vor allem bei den Angeboten von Direktversicherern gültig. Auch Übergewichtige oder Raucher müssen bis zu 50% höhere Beiträge einkalkulieren. Ebenfalls sollten Diabetiker, Bluthochdruck-Patienten oder Personen mit anderen chronischen Krankheiten in der Regel Risikozuschläge einkalkulieren. In sehr gravierenden Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, dass eine Ablehnung erfolgt.

Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung stellt sich als ideale Ergänzung zu einer Risikolebensversicherung dar. Sie sichert den Versicherten den Schutz seiner Risiko-Lebensversicherung und je nach Option eine ergänzende Monatsrente im Pflegefall oder bei Berufsunfähigkeit. Auf diese Weise ist die Familie und Partner des Versicherten nicht nur für den Todesfall sondern auch zur gleichen Zeit bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert.

Der Beitrag für eine Risikolebensversicherung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. In erster Linie spielen selbstverständlich die Versicherungssumme und die Laufzeit eine wichtige Rolle bei der Entscheidung der Beitragshöhe. Aber vor allem beim Abschluss dieser Versicherung ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, denn der Beitrag wird auch nach dem Gesundheitszustand des Versicherten berechnet. In diesem Fall kann die Gesundheitsprüfung, wenn besonders schwere Vorerkrankungen vorhanden sind, zum Ausschluss vom Versicherungsschutz führen. Unabhängig vom Resultat der Gesundheitsprüfung hängt der Beitrag auch von dem Alter und dem Geschlecht der Person ab, nach deren Tod die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Wichtig zu beachten: Der Versicherungsnehmer ist nicht immer gleichbedeutend mit der versicherten Person, sondern jeder die Möglichkeit hat, eine andere Person versichern zu lassen, deshalb sollte man die Gesundheitsprüfung bei der versicherten Person durchführen und nicht beim Versicherungsnehmer.