Die Rürup Rente (auch als Basis-Rente bezeichnet) ist eine private Rentenversicherung, die dem Versicherten eine lebenslange monatliche Rente gewährleistet – unabhängig vom Alter. Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersrente und ist vom Gesetzgeber gedacht.
Die Rürup-Rente soll unterschiedliche, gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen. Im Vertrag soll eine lebenslange monatliche Rente festgelegt sein. Die Rentenleistung ist es möglich, frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr zu beziehen. Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente kann man nicht vererben, übertragen, beleihen, veräußern oder kapitalisieren. Die Rürup-Rente darf nur als Altersvorsorge genutzt werden.
Vorteile der Rürup-Rente
- a. Es besteht die Möglichkeit die Beiträge bis zur Höchstgrenze von 20.000 EUR - verheiratete 40.000 Euro - im Jahr Schritt für Schritt als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen.
- b. Das durch die Rürup-Rente angesammelte Kapital muss man im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht aufbrauchen oder auf die Leistung anrechnen, denn es geht um ein geschütztes Kapital.
- c. In 2007 wurde mit dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge sichergestellt, dass Leistungen aus einer Basisrente nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. Die Leistungen aus einer Basisrente fallen ebenfalls nicht in die Insolvenzmasse. Mit diesen Sicherheiten wird vor allem die Situation der Selbstständigen optimiert.
- d. Lebenslange garantierte Rente, die noch durch die Überschussbeteiligung steigert.
- e. Einschluss von Hinterbliebenenvorsorge
- f. Einschluss von Berufsunfähigkeitsvorsorge
Alle Personen, die in Deutschland über einen Wohnsitz verfügen und über 18 Jahre alt sind, können eine Rürup-Rente abschließen. Für jede Person, die in Deutschland Steuern zahlt, kann die Rürup- Rente rentabel sein, denn die Beiträge sind von der Steuer absetzbar. Vor allem ist sie für Selbständige die wichtigste Chance zur Altersvorsorge, denn nur die Beiträge der Rürup-Rente sind für Selbständige von der Steuer absetzbar.
Beitragshöhe
Bis zum Höchstbetrag ist es möglich, einen Beitrag entsprechend den Rentenwünschen zu wählen. Der Versicherte kann entscheiden, ob er eine Einmalzahlung oder einen regelmäßigen Beitrag wünscht.
Finanzieller Engpass
In diesem Fall besteht die Möglichkeit die Beitragszahlung auszusetzen, indem man die Rürup-Rentenversicherung beitragsfrei stellen lässt. Die Beitragszahlung können jederzeit wieder aufgenommen werden. In diesem Fall ist es möglich, auch die Beiträge nachzuholen, die seit der Beitragsfreistellung nicht gezahlt wurden. Hierbei empfiehlt es sich aber zu prüfen, ob dies steuerlicher ratsam ist, denn die Nachzahlung könnte unter Umständen höher sein als der für dieses Jahr mögliche Sonderausgabenabzug. Es ist möglich auch eine Anpassung der Beiträge.
Die Rürup Rente kann auf eine andere Person nicht übertragen werden, denn dies wird vom Gesetzgeber nicht genehmigt.
Ausbezahlung der Rürup Rente
Den Rentenbeginn ist es möglich, ab dem frühesten Beginn nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu wählen.

