Tierhalterhaftpflichtversicherung

Laut Lt. § 833 BGB: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." In diesen Fällen tritt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in Kraft. Darüber hinaus hilft sie, nicht berechtigte Ansprüche abzuwehren. Bei einem Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller wird der Prozess von dem Haftpflichtversicherer geführt und die Kosten werden von ihm übernommen. Insofern bewilligt diese Versicherung auch Rechtsschutz.

Personen, die in einer Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert sind

In der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in erster Linie der Halter eines Tieres versichert - Haftpflicht als Tierhalter - .

Versicherungsschutz gibt es aber auch für seine Familie, Freunde, Bekannte bzw. Nachbar, der sein Tier hütet - Haftpflicht als Tierhüter - .

Schäden, die durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gezahlt werden

Durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung werden berechtigte Schadenersatzansprüche abgedeckt, die aus dem Verhalten des versicherten Tieres aufkommen. Versicherungsschutz besteht für das Tier und nicht den Halter, das bedeutet, auch wenn eine andere Person mit dem Hund des Versicherungsnehmers spazieren geht, ist der Versicherungsschutz gültig.

Tiere, die eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigen

Tiere wie zum Beispiel Kaninchen, Katzen, Wellensittiche etc., sind in der Privathaftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Raubkatzen, Schlangen etc. sollte man eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung abschließen.

Jedes Tier sollte einzeln versichert werden. Man sollte immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Über ein neues Tier sollte der Versicherer informiert werden.

Tierhalter von Haustieren müssen für alle durch tiertypisches Verhalten verursachte Schäden garantieren, auch ohne Verschulden.

Versicherungsschutz

Versicherungsschutz besteht weltweit. Innerhalb der europäischen Länder für unbegrenzte Auslandsaufenthalte und für andere bis zu einem Jahr.

Jungtiere

Jungtiere sind in der Regel mitversichert, falls das Muttertier versichert ist. Jungtiere sind grundsätzlich zwischen 6-12 Monaten nach Geburt in der Regel kostenlos mitversichert.

Hundeschlittenrennen

Bei einigen Versicherungsgesellschaften sind auch Hundeschlittenrennen versichert.

Mietsachschäden

Es handelt sich um einen Mietsachschaden, wenn zum Beispiel der Hund die Tür des Hotelzimmers zerkratzt. Dies ist mitversichert, in der Regel mit Selbstbeteiligung, maximale Höhe hängt jedoch von der Gesellschaft ab.

Personenschäden

Man spricht von einem Personenschaden, wenn zum Beispiel der Hund eine Person beißt, die daraufhin ärtzliche Behandlung benötigt.

Maximale Höhe ist jedoch von der Gesellschaft abhängig.

Vermögensschäden

Vermögensschaden: Der Hund beißt einen Geschäftsmann, der darauffolgend seinen Flug verpasst. Mitversichert sind Folgekosten wie zum Beispiel Umbuchungsgebühren oder Schäden aus entgangenem Geschäftsgewinn. Die maximale Höhe hängt auch in diesem Fall von dem Versicherer ab.

Versicherungsvergleich

Hinsichtlich verschiedener Anbieter und verschiedener Angebote ist es sinnvoll, auch in diesem Bereich einen gründlichen Versicherungsvergleich zu machen.