Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung tritt bei allen Freizeit- bzw. Berufsunfällen in Kraft. Der Unfallschutz ist weltweit rund um die Uhr gültig. Auf Wunsch ist es möglich, bei vielen Unfallversicherungen entweder nur Berufs-, oder nur Freizeitunfälle zu versichern.

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung schützt vor Risiken, die zu Hause oder in der Freizeit entstehen können. Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit, an der Arbeitsstelle oder auf dem Heimweg passieren, sind für jeden Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Unfälle, die zu Hause oder in der Freizeit geschehen, dagegen nicht. Hierbei leistet die private Unfallversicherung, mit der wenigstens die Folgen eines Unfalls finanziell abgesichert werden können.

Der Grad der Invalidität wird in der Regel von dem behandelnden Arzt bestimmt aber auch von der Gesellschaft beauftragten Ärzten. Aufgrund der Höhe der Entschädigungen wird die sogenannte Gliedertaxe vereinbart. Wichtig zu beachten: Bei den Gliedertaxen gibt es große Unterschiede. Einige Versicherer betrachten zum Beispiel einen Schaden an der Hand schon als 75%ige Invalidität, die meisten erkennen hier nur einen 55%igen Invaliditätsgrad an. Deshalb sollte man auf die Wahl einer richtigen Gliedertaxe achten.

Man spricht von einer Invalidität, falls man durch einen Unfall körperliche Schäden entstehen, die auch nach einem Jahr nicht gebessert haben. In diesem Fall hat man einen Anspruch auf die festgelegten Leistungen aus der Unfallversicherung.

Die private Unfallversicherung tritt schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 % in Kraft.

Je nach Gesellschaft gibt es bei der Aufnahme in die Unfallversicherung eine Altersgrenze bis zum 65. oder 70. Lebensjahr. Hinterher bieten einige Versicherer spezielle Seniorenangebote mit speziellen Leistungen, die auf Senioren zugeschnitten sind.

Ein Berufswechsel kann zur Veränderung der Beitragsberechnungsgrundlage führen. Falls der Berufswechsel eine Erhöhung des Unfallsrisikos mit sich bringt, sollte der Versicherungsschutz auf diese Veränderung abgestimmt werden. In jedem Fall muss die neue Berufssituation dem Versicherer mitgeteilt werden und eine Anpassung der privaten Unfallversicherung angenommen.

Wenn ein Unfall eintritt, muss der Versicherer darüber möglichst schnell informiert werden. Der Versicherungsnehmer erhält von der Versicherungsgesellschaft eine Unfallanzeige, die er so schnell wie möglich komplett mit Informationen über den Unfallhergang, Verletzungen und behandelnde Ärzte und Krankenhäuser zurückschicken muss. Über einen tödlichen Unfall sollte der Versicherer innerhalb von 48 Stunden informiert werden.

Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Berufsunfähogkeitsversicherung:

Bei der Unfallversicherung erhält man eine festgelegte hohe Invaliditätssumme bei Auftreten eines Unfalles, was unabhängig von einer Berufsunfähigkeit ist. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen erhält man eine festgelegte regelmäßige Rentenzahlung bei Krankheit und Unfall, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf weiter auszuüben. In der Regel empfiehlt es sich der Abschluss beider Versicherungen.

Freizeitsportler sind in der Regel durch die private Unfallversicherung abgesichert. In Bezug auf Risikosportarten wie Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Rennsport, Tauchen oder wenn der Versicherte über einen Flugschein für Luftfahrzeuge verfügt, sollte man sich bei der Versicherung erkundigen, ob diese Risiken vertraglich mitversichert sind. Bei einigen Gesellschaften gibt es eventuell einen Risikozuschlag, während bei anderen die Risikosportart mitversichert ist.