Die Vermieter Rechtsschutzversicherung bietet Schutz in rechtlichen Auseinandersetzungen für vermietete Einfamilienhäuser, für vermietete Wohnungen, für Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Es besteht Versicherungsschutz aber auch für gewerblich vermietete oder verpachtete Gegenstände. Die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen ergeben sich entweder durch die Pächter oder durch die Mieter der jeweiligen Gegenstände. Als Vermieter kann man beispielweise gegen einen Mieter klagen, falls er keine Mieter mehr bezahlt, falls man Räumungsklagen bestehen und falls der Gerichtsvollzieher schließlich das Haus bzw. die Wohnung räumen sollte. In diesen Fällen übernimmt der Vermieterrechtsschutz die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, das bedeutet, es werden Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten und wenn erforderlich auch Zeugen- und Sachverständigen Kosten übernommen.
Aber auch wenn der Versicherungsnehmer als Vermieter verklagt wird, schützt ihn die Vermieter Rechtsschutzversicherung.
Die Vermieter Rechtsschutzversicherung bietet Schutz für alle Gegenstände, die bei Antragsstellung angegeben wurden. Das bedeutet, dass alle vermieteten Wohneinheiten oder Gegenstände bei Antragsstellung aufgezählt werden müssen.Also der Versicherungsnehmer ist als Vermieter für das im Vertrag erwähnte Gegenstände versichert.
Bei den meisten Vermieter Rechtsschutzversicherungen erfolgt die Berechnung des Beitrags aufgrund der Wohneinheit bzw. Gewerbeeinheit und des Bruttojahresmietwertes. Um ein Angebot vom Versicherer zu bekommen, sollte immer diese beiden Angaben vorgelegt werden. Bei einigenVermieter Rechtsschutzversicherungen wird der Beitrag einfach nur nach Objektanzahl berechnet.
Wenn man vermutet, dass es zu einem Rechtsstreit kommt, hat man bei der Rechtsschutz Versicherung unterschiedliche Möglichkeiten.
Falls man einfach nur eine Emfpehlung benötigt, wie man sich bei einem Streitfall benehmen sollte, stellt die Rechtsschutzversicherung kostenfrei Rechtsanwaltshotline zur Verfügung. Hier gibt es die Möglichkeit, sich im Voraus zu informieren, wie man sich bei einem anbahnenden Streitfall benehmen soll.
Falls man verklagt wird oder klagen möchte, kann man direkt den Kontakt mit der Schadenabteilung der Rechtsschutz Gesellschaft aufnehmen. Diese wird den Fall prüfen und je nach Versicherungsschutz über eine Deckungszusage informieren und nach Belieben einen autorisierten Rechtsanwalt nennen.
Man kann aber auch direkt zu einem Rechtsanwalt seiner Wahl gehen, der den Schriftwechsel zur Deckungszusage übernimmt.

